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Krankenhausreform erfordert Medizinischen Dienst als Prüfer

Bald schlechtere Behandlungs-Qualität zu höheren Kosten? So könnte das Ergebnis der Krankenhausreform aussehen, wenn der Medizinische Dienst nicht einbezogen wird. Vor diesem möglichen Szenario warnt Peter Zimmermann, der Vorstandsvorsitzende des Medizinischen Dienstes Nord. „In den derzeitigen Verhandlungen um die Krankenhausreform sollen die Medizinischen Dienste aus Sicht einzelner Bundesländer offenbar bewusst ferngehalten werden“, kritisiert Zimmermann. Wenn das so käme, wäre alles herausverhandelt, was die Patienten und das Geld der Versicherten seit Jahren schützt, bis das Gesetz zur Abstimmung in den Bundestag kommt.

„Es droht, dass die Sicherheit der Patientinnen und Patienten aufs Spiel gesetzt wird, nur um eine Einigung beim Krankenhausreform-Gesetz doch noch zu erreichen“, kommentiert Dr. Bernhard van Treeck, der Leitende Arzt des MD Nord, die Forderungen mancher Bundesländer, die damit den aus ärztlicher Sicht grundsätzlich richtigen und dringend notwendigen Reformentwurf des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) verwässern wollen. Die Medizinischen Dienste werden im Entwurf zwar als Prüfinstanz der geplanten Leistungsgruppen genannt. Einzelne Länder allerdings wollen Öffnungsklauseln. „Wenn ein Gesetz so verabschiedet würde, stünde die Reform am Ende ohne unabhängige Prüfer da“, warnt Dr. van Treeck. „Auch für die Ärztinnen und Ärzte und die Pflegefachkräfte in den Kliniken wäre das schlecht. Ohne externe Sicherung der Qualität würde weiter in einem auf Wettbewerb und Gewinnmaximierung ausgerichteten Krankenhausbereich zu ihren Lasten eingespart.“ Der Reformansatz des Bundesgesundheitsministeriums sei dringend notwendig – in unverwässerter Form und einem Anspruch an eine hochwertige Qualität der Versorgung.

„In diesen Verhandlungen geht offenbar völlig verloren, dass es hier um Menschen und ihre Gesundheit geht, sowie um ihr schwer verdientes Geld, das sie dafür in die gesetzliche Krankenversicherung einzahlen“, unterstreicht Dr. Andreas Krokotsch, der Leiter der Abteilung Krankenhaus. „Es entsteht vielmehr der Eindruck, dass hier Politiker um ihre Wahlkreise fürchten, weil Kliniken vor der Haustür geschlossen werden könnten.“ Völlig außeracht gelassen würde das Personal in den Krankenhäusern selbst: „Wir erleben immer wieder, dass uns Ärztinnen und Ärzte oder Pflegefachkräfte danken, dass wir ihre Abteilung prüfen. Damit verbindet sich häufig auch die Erwartung, dass sie dadurch ausreichend qualifiziertes Personal bekommen.“

Qualitätssicherung per Selbsterklärung nicht ausreichend

„Eine Qualitätssicherung per Selbsterklärung der Krankenhäuser wie NRW das praktiziert, das kann es nicht sein“, ergänzt Dr. Krokotsch. Dass eine solche Qualitätssicherung rein „auf Treu und Glauben“ nicht ausreichen könne, hätten die Erfahrungen der vergangenen Jahre gezeigt. „Wir haben dabei festgestellt, dass in vielen Krankenhäusern in Hamburg und Schleswig-Holstein die Prüfungen zu besserer Qualität führen“, erläutert Dr. Krokotsch. „Das bedeutet auf jeden Fall mehr Behandlungssicherheit für die Patienten. Die Begutachtungen, ob die Qualitätsmerkmale von Leistungsgruppen durch das Krankenhaus erfüllt sind, dürften nicht durch jemanden erfolgen, bei dem weder die Kompetenz noch die Unabhängigkeit gesetzlich sichergestellt sind.“ Das müsse zwingend Aufgabe der Medizinischen Dienste sein, das sehe auch das BMG so.

Reform zu Lasten der Versicherten aufgeweicht

„Es scheint so, als ob die Reform in den Verhandlungen aufgeweicht werden soll“, warnt Jürgen Reimer, Verwaltungsratsvorsitzender des MD Nord. Das könne nicht im Sinne der rund 3,2 Millionen Mitglieder der Krankenkassen im Norden sein, die mit ihren Beiträgen für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zum größten Teil die Geldgeber des ganzen Systems darstellten. „Sie können erwarten, dass die Behandlungsqualität und der Umgang mit ihrem Geld unabhängig sichergestellt und geprüft werden. Die Prüfungen der Strukturqualität in den Krankenhäusern durch den Medizinischen Dienst Nord haben gezeigt: Dieser kritische Blick von außen ist wichtig und muss weiter unabhängig von finanziellen und politischen Interessen sein. Das kann nur der Medizinische Dienst leisten.“

„Politiker mögen um ihre Wahlkreise fürchten. Wir sorgen uns um die Qualität der Behandlung und um die Arbeitsbedingungen der Kolleginnen und Kollegen in den Kliniken“, betont abschließend Dr. van Treeck.

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Der Medizinische Dienst Nord

Der Medizinische Dienst Nord ist der Beratungs- und Begutachtungsdienst für die Bundesländer Hamburg und Schleswig-Holstein mit rund 600 Beschäftigten. Er begutachtet Leistungen für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) und die soziale Pflegeversicherung (SPV). Neben Prüfungen in der Pflege und in der ambulanten Versorgung ist die Prüfung der stationären Versorgung ein wesentliches Aufgabenfeld: 95 Ärztinnen und Ärzte sowie 45 Kodierfachkräfte prüfen und begutachten im gesetzlichen Auftrag die Leistungen von rund 110 Krankenhäusern in beiden Bundesländern.

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Pressekontakt: 
Jan Gömer, Pressesprecher
Telefon 040 25169-1163
Mobil 0151 65429713
jan.goemer(at)md-nord.de
md-nord.de

 

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