Praxisinformation Letzte Änderung: 19.06.2023 10:25 Uhr Lesezeit: 1 Minuten

AOP-Katalog um Lumbalpunktion erweitert

Der AOP-Katalog (Ambulantes Operieren) wurde um zahlreiche Leistungen erweitert, die extrabudgetär vergütet werden.

Unter anderem wurde der OPS-Kode 1-204.2 (Untersuchung des Liquorsystems: Lumbale Liquorpunktion zur Liquorentnahme) mit der GOP 02342 EBM (Lumbalpunktion) in den Katalog aufgenommen.

Diese Leistung kann ausschließlich von Fachärztinnen und -ärzten für Neurologie, Nervenheilkunde, Neurochirurgie, Psychiatrie und Psychotherapie und Innere Medizin sowie von Fachärztinnen und -ärzten für Kinder- und Jugendmedizin und für Anästhesiologie berechnet werden.

Zur Erbringung der Leistung ist eine Genehmigung nach der Qualitätssicherungsvereinbarung ambulantes Operieren erforderlich. Das Antragsformular dafür finden Sie hier:
Antrag zur Durchführung der Eingriffe gemäß § 115b SGB V ambulantes Operieren (PDF, 294 KB)