Gesundheitssystem:SPD: Erhalt aller Grund- und Notfall-Krankenhäuser im Land

Ein Pfeil weist den Weg zur Notaufnahme eines Krankenhauses. (Foto: Julian Stratenschulte/dpa/Symbolbild)

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Kiel (dpa/lno) - Die SPD hat den Erhalt aller 19 Grund- und Notfall-Krankenhäuser in Schleswig-Holstein gefordert. „Es braucht das schnelle Bekenntnis, dass alle bestehenden Standorte der Grund- und Notfallversorgung bleiben und durch das Land gesichert werden“, sagte die SPD-Gesundheitspolitikerin Birte Pauls am Freitag. Notwendig sei eine neue Krankenhausplanung, die letzte sei 2017 erfolgt. Bislang gebe es nur für den Bereich der Geburtshilfe eine Planung.

Fraktionschef Thomas Losse-Müller forderte die schwarz-grüne Landesregierung auf, ihren Widerstand gegen die Reformpläne der Bundesregierung aufzugeben. „Die Krankenhausreform muss so schnell wie möglich kommen“, sagte der Oppositionsführer. Ein kleiner Standort wie Niebüll würde über Vorhaltepauschalen enorm davon profitieren.

Die SPD verwies auf Investitionsbedarf in Höhe von 800 Millionen Euro an den 92 Standorten im Land. Die Landesregierung sei ihrer eigenen Aufgabe, notwendige Mittel bereitzustellen, nicht ausreichend nachgekommen. Losse-Müller sprach von einem kalten Strukturwandel. „Die Einführung von Vorhaltepauschalen führt zur Absicherung der flächendeckenden, stationären Versorgung und stoppt das unkontrollierte Krankenhaussterben“, heißt es in einem Forderungspapier der Fraktion.

Im Ringen um eine Neuaufstellung der Kliniken baut Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) nach gemeinsamen Beratungen mit den Ländern am Donnerstag in Berlin trotz weiter strittiger Fragen auf eine baldige Verständigung mit den Ländern. Schleswig-Holsteins Gesundheitsministerin Kerstin von der Decken (CDU) hatte zuvor gefordert, dass der Bund inhaltlich deutlich auf die Länder zugeht. „Die Reform kann jedoch nur gelingen, wenn der für die Krankenhausfinanzierung verantwortliche Bund und die für die Krankenhausplanung zuständigen Länder an einem Strang ziehen.“

© dpa-infocom, dpa:230630-99-241971/2

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