Berlin/Düsseldorf. Erleichterung in NRW über erzielten Bund-Länder-Kompromiss. Die eigene Reform dient als Vorbild. Lauterbach: Keine Finanzen für Rettungsaktionen.

Nach wochenlangem Ringen haben sich Bund und Länder auf Grundzüge für eine Neuaufstellung der Kliniken in Deutschland verständigt. Man habe sich auf detaillierte Eckpunkte einigen können, sagte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) nach gemeinsamen Beratungen am Montag in Berlin.

NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) zeigte sich gegenüber dieser Zeitung erleichtert. Den Gesundheitsministerinnen und -ministern von Bund und Ländern sei es gelungen, das Gesundheitssystem in Deutschland „einen großen Schritt voranzubringen“. Laumann erinnerte daran, dass Nordrhein-Westfalen früh eine Krankenhausreform auf den Weg gebracht hat, die nun Vorbildcharakter habe.

NRW-Reform ist die Blaupause für die deutsche Krankenhausplanung

„Ich bin sehr froh, dass der Prozess, der 2019 in NRW begonnen wurde, nun die Grundlage für einen wesentlichen Teil der Krankenhausplanung in ganz Deutschland wird. Das ist ein großartiges Lob für alle Beteiligten“, so der Landesminister. Der Kompromiss ermögliche eine „überprüfbare Qualität“ bei der Krankenhausplanung. Nun gebe es die Chance, den Konkurrenzkampf zwischen den Kliniken um Personal und Operationen zu beenden.

Die Gesundheitsminister wollen nun über den Sommer einen Gesetzentwurf erarbeiten. Die Krankenhausreform soll zum 1. Januar 2024 in Kraft treten und vor Ort nach und nach umgesetzt werden.

Lauterbach will "Transparenz" über die Qualität der Kliniken schaffen

Lauterbach plant auch ein „Transparenzgesetz“, mit dem Daten zur Behandlungsqualität aller Kliniken als Information für Patienten und Patientinnen veröffentlicht werden sollen. Dies werde der Bund voraussichtlich bereits zum 1. Januar 2024 eigenständig umsetzen. Darüber sei in den Beratungen gar nicht mehr gesprochen werden.

Den Eckpunkten stimmten 14 der 16 Länder zu, wie der Vorsitzende der Gesundheitsminister, Manfred Lucha (Grüne), aus Baden-Württemberg, mitteilte. Dies sei damit ein gültiger Beschluss. Bayern stimmte mit Nein, Schleswig-Holstein enthielt sich.

Teil-Abschied von der Fallpauschale

Die Reformpläne sehen vor, das heutige Vergütungssystem mit Pauschalen für Behandlungsfälle zu ändern. Damit könnten Krankenhäuser von dem Druck, immer mehr Fälle zu übernehmen, befreit werden. Sie sollen künftig einen großen Anteil der Vergütung allein schon für das Vorhalten von Leistungsangeboten bekommen.

Grundlage der Finanzierung durch die Krankenkassen sollen genauer definierte Leistungsgruppen der Kliniken sein - also etwa „Kardiologie“ statt grobe Bezeichnungen wie „innere Medizin“. Die Leistungsgruppen sollen einheitliche Qualitätsvorgaben etwa bei der Ausstattung, bei Personal und Behandlungserfahrungen absichern.

Finanzspritze des Bundes nicht in Sicht

Mit ihrer Forderung nach einer Finanzspritze des Bundes für die Kliniken noch Beginn der Reform setzten sich die Länder nicht durch. Lauterbach sagte mit Blick auf die Haushaltslage, es werde geprüft, fügte aber hinzu: „Ich kann da keine Hoffnungen machen.“ Bis die Reform wirke, würden noch Kliniken in die Insolvenz gehen. (dpa/mk)