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Gesundheitsministerium stellt Sozialausschuss Versorgungsbedarfsanalyse zur Geburtshilfe vor: Versorgung ist derzeit sichergestellt – Herausforderungen gemeinsam angehen 

Letzte Aktualisierung: 13.07.2023

KIEL. Gesundheitsministerin Kerstin von der Decken hat am Donnerstag (13.7.) im Sozialausschuss des Landtages zum Thema Geburtshilfe berichtet. Es wurden die Ergebnisse einer Versorgungsbedarfsanalyse für Geburtshilfe und Neonatologie in Schleswig-Holstein vorgestellt.

Die Kernaussage der Analyse ist, dass die stationäre Versorgung bei der Geburtshilfe mit dem Angebot in Schleswig-Holstein sichergestellt ist. Das ist insbesondere für werdenden Eltern gut. Aber alle Beteiligten müssen daran arbeiten, dass dies so bleibt. Wir werden uns als Land weiter dafür einsetzen, dass Vorgaben und Regelungen auf Bundesebene die Versorgung nicht gefährden. Zudem ist der zunehmende Fachkräftemangel eine große Herausforderung. Unser Qualitätszirkel Geburtshilfe, der mit großer Expertise Vorschläge zur geburtshilflichen Versorgung erarbeitet, hat mit der Analyse nun eine gute, datenbasierte Grundlage, um weiter an diesem wichtigen Thema zu arbeiten“ so Gesundheitsministerin Kerstin von der Decken. 

Neben der fachlichen Arbeit im Qualitätszirkel Geburtshilfe wird sich Schleswig-Holstein weiter dafür einsetzen, dass die geplante Umsetzung von neuen Mindestmengen-Regelungen auf Bundesebene nicht zu einer Verschlechterung des Versorgungsangebots im Land führt. Der Gemeinsame Bundesausschuss sieht vor, ab 2024 die Mindestmengen an Frühgeborenen für die Perinatalzentren Level 1 zu erhöhen. Diese Mindestmengen würden in Schleswig-Holstein voraussichtlich nur zwei der fünf Level 1-Kliniken erreichen. Die tatsächliche Berechnungsgrundlage liegt noch nicht vor, so dass sich hierzu derzeit noch keine belastbaren Aussagen treffen lassen. Ministerin von der Decken setzt sich vor dem Hintergrund der drohenden Rückstufung aber gemeinsam mit anderen Ländern – und auch Fachgesellschaften – mit Nachdruck gegenüber dem Bund dafür ein, dass der Bund die Erhöhung der Mindestmengen in dieser Form nicht vornimmt.

Ein weiterer zentraler Punkt zum Erhalt der Angebote ist, auch zukünftig ausreichend Fachkräfte zu gewinnen. Dies gilt für den Gesundheitsbereich und Hebammenversorgung insgesamt, die Situation ist bereits heute sehr angespannt. Die Fachkräftesicherung ist gemeinsame Aufgabe aller Beteiligten, wie auch die Länder auf der Gesundheitsministerkonferenz Anfang Juli in einem gemeinsamen Beschluss bekräftigt haben. Zudem hat das Gesundheitsministerium gemeinsam mit gut 90 Akteurinnen und Akteuren/Institutionen der Gesundheits- und Pflegeberufe sowie weiteren Ressorts und nachgeordneten Behörden Ende Juni in Schleswig-Holstein den Auftakt für den Pakt für Gesundheits- und Pflegeberufe gestartet. Der Pakt ist Teil der Fachkräfteinitiative in Schleswig-Holstein. „Ein erfolgreicher Wettbewerb um Fachkräfte ist ein entscheidender Faktor, um die Versorgung auch zukünftig sicher zu stellen. Mein ausdrücklicher Dank gilt allen Kliniken, die sich mit guten Arbeitsbedingungen und beispielsweise auch flexiblen Arbeitszeitmodellen diesen Wettbewerb engagiert und kreativ stellen.“, so die Ministerin. Neben den exzellenten medizinischen Angeboten kann Schleswig-Holstein als Land zwischen den Meeren mit hoher Lebensqualität punkten. Die Ministerin setzt sich weiterhin dafür ein, dass Kliniken gute Rahmenbedingen haben. 

Eine weitere Maßnahme, die zurzeit auf den Weg gebracht wird, resultiert aus der fehlenden Datengrundlage der Hebammenversorgung. Hierfür wird nun eine Koordinierungsstelle Hebammenversorgung an der Universität zu Lübeck gegründet. Die Universität zu Lübeck bietet den Studiengang der Hebammenwissenschaften an und ist deshalb prädestiniert für diese Koordinierungsstelle. Das Projektziel ist die Erhebung zur aktuellen Hebammenversorgung. Geklärt werden soll, welche Leistungen in welchem Umfang vor-, während und nach der Geburt von wie vielen Köpfen erbracht werden. Die Koordinierungsstelle wird außerdem eine Erhebung über die Bedürfnisse der werdenden Eltern erstellen und wissenschaftlich auswerten“

Weitere zentralen Erkenntnisse der Versorgungsbedarfsanalyse lauten wie folgt:

  • Die durchschnittliche Erreichbarkeit einer Entbindungsklinik von 21,1 Minuten zeigt, dass Schleswig-Holsteins Krankenhäuser mit geburtshilflicher Abteilung gut im Land verteilt sind. 
  • Regionale Unterschiede – auch mit deutlich längeren Fahrtzeiten – ergeben sich aus der besonderen Lage Schleswig-Holsteins unter anderem mit den Inseln und Halligen. Diese können für werdende Eltern mit Boarding-Angeboten ausgeglichen werden.
  • Eine vertiefte Zusammenarbeit ist im Bereich Krankenhausplanung mit den angrenzenden Ländern von Bedeutung.
  • Die vorgetragene Erreichbarkeit der Perinatalzentren Level 1 und 2 innerhalb von 27,1 Minuten ist in einem Flächenland wie Schleswig-Holstein derzeit ebenfalls gut.
  • Wichtig sind der Erhalt des Personals in den Krankenhäusern und die Gewinnung von zusätzlichem Personal. Mit dem steigenden Fachkräftemangel wird es zunehmend schwieriger, heute bestehende Strukturen zukünftig aufrechterhalten zu können.

In der Sitzung vom 29.06.2023 wurden die Ergebnisse der Versorgungsbedarfsanalyse bereits im Qualitätszirkel Geburtshilfe diskutiert, und die Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben hierzu folgendes Statement abgegeben:

Wir, der Qualitätszirkel Geburtshilfe SH, haben die Ergebnisse der Versorgungsbedarfsanalyse für die Geburtshilfe und Neonatologie in Schleswig-Holstein mit großem Interesse zur Kenntnis genommen. In unserer Sitzung am 29.06.2023 haben wir festgehalten, dass die stationäre geburtshilfliche Versorgung in Schleswig-Holstein flächendeckend sichergestellt ist. Für unsere zukünftige Arbeit bietet das Gutachten eine auf Daten fundierte Grundlage, auf die es nun aufzusetzen gilt. Als größte Herausforderung sehen wir den Fachkräftemangel. Die begrenzten Ressourcen in allen Berufsgruppen rund um die Geburt werden mit ausschlaggebend für unsere Empfehlungen für die Geburtshilfe in Schleswig-Holstein sein. Bis zum nächsten Treffen erarbeiten wir, auf Basis der Analyse, Kernpunkte für die Experten-Teams. Diese Kernpunkte werden in den Teams für die Empfehlungen ausgestaltet und finalisiert.“  

Hintergrund 

  • In Schleswig-Holstein gibt es Anfang 2023 insgesamt 17 geburtshilfliche Abteilungen, die sich auf vier verschiedene Versorgungsstufen aufteilen. Es sind aktuell fünf Perinatalzentren Level 1, drei Perinatalzentren Level 2, drei Perinatale Schwerpunkte Level 3 und sechs Geburtskliniken Level 4 (wovon eine, in Preetz, aufgrund Personalmangels den Kreissaal nicht in Betrieb hat). Die Level 1-4 stehen für den Grad der Versorgung. Im Level 1 gibt es eine uneingeschränkte Versorgung von Früh- und Neugeborenen. Level 4 ist für Schwangere ab der Schwangerschaftswoche 36 + 0 ohne vorher absehbare Komplikationen vorgesehen – dort ist auch keine Kinderklinik angeschlossen. Nach derzeitigem Stand ist die geburtshilfliche Versorgung im Land gesichert und die Beteiligten arbeiten daran, dass dies auch so bleibt. Dazu wurde unter anderem der Qualitätszirkel Geburtshilfe eingerichtet.
  • Die Betriebskostenfinanzierung der Kliniken erfolgt nach Bundesrecht und wird im Regelfall von den Krankenkassen getragen. Ministerin von der Decken hat sich im Zuge der Abstimmungen zur Krankenhausreform des Bundes intensiv für eine nachhaltige Sicherung der Geburtshilfe in Flächenländern eingesetzt. Die ursprünglich vorgetragenen Vorschläge der Regierungskommission des Bundes hätten bei Umsetzung zu einer deutlichen Reduzierung geburtshilflicher Abteilungen im Land geführt.
  • Qualitätszirkel Geburtshilfe: In diesem vertraulich beratenden Gremium arbeiten Beteiligte aus Schleswig-Holstein, wie u.a. der Berufsverband der Frauenärzte, der Hebammenverband, der Berufsverband der Kinder-und Jugendärzte, die Krankenhausgesellschaft, Krankenkassen und die kommunalen Landesverbände zur Zukunft der Geburtshilfe in Schleswig-Holstein. Innerhalb des Qualitätszirkels wurden drei Expertenteams gebildet. Diese Teams befassen sich mit gemeinsam definierten Themenschwerpunkten: Pädiatrische Versorgung, Fachkräftegewinnung und Versorgungsstrukturen. Ziel dieser Teams ist es, für das jeweilige Thema Teilziele und Empfehlungen zu erarbeiten. Die übergeordneten Treffen des Qualitätszirkels werden anschließend zur Ergebnispräsentation, Diskussion und Abstimmung genutzt. Den Expertenteams wurde zudem freigestellt, weitere Beteiligte in die Bearbeitung der Themengebiete mit einzubeziehen. 

Welche Angebote gibt es derzeit in der Geburtshilfe Schleswig-Holsteins?

Eine Übersicht finden Sie unter schleswig-holstein.de - Krankenhäuser - Krankenhausplan Schleswig-Holstein. Dabei ist zu beachten, dass in Preetz keine Geburten durchgeführt werden vor dem Hintergrund personeller Engpässe.

 

Verantwortlich für diesen Pressetext: Oliver Breuer / Christian Kohl / Marius Livschütz | Ministerium für Justiz und Gesundheit | Lorentzendamm 35, 24103 Kiel | Telefon 0431 988-3706 | Telefax 0431 988-3704 | E-Mail: pressestelle@jumi.landsh.de | Medien-Informationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter www.schleswig-holstein.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.schleswig-holstein.de/mjg

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