Zum 1. Januar 2024 soll die Krankenhausreform in Kraft treten. Darauf haben sich Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und die Gesundheitsminister der Länder vor kurzem verständigt. Die Pläne sehen vor, das Vergütungssystem, das bisher aus Pauschalen für Behandlungsfälle besteht, zu ändern. Das soll Krankenhäuser von wirtschaftlichem Druck befreien. Stattdessen sollen definierte Leistungsgruppen mit einheitlichen Qualitätsvorgaben etwa bei der Ausstattung, bei Personal und Behandlungserfahrungen finanziert werden. Allerdings soll dies nur 60 Prozent des Klinikbudgets abdecken. Zudem ist eine Einordnungen des Kliniknetzes in Stufen - von der wohnortnahen Grundversorgung über die Regel- und Schwerpunktversorgung hin zur Maximalversorgung, etwa in Universitätskliniken – geplant.