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  • AutorenbildAnna Katharina Jansen, LL.M. (MedR)

Zum Vorliegen eines Revisionseingriffes im Sinne des OPS 5-394.*

Am 05.06.2023 entschied das Sächsische LSG (Az. L 9 KR 121/19), dass eine Revision im Sinne des OPS 5-394.* ihrem Wortlaut nach eine prüfende Wiederdurchsicht eines vorangegangenen Eingriffs mit dem Ziel bzw. Zweck der Behebung von Mängeln des vorangegangenen Eingriffs fordert.

Das klagende Krankenhaus behandelte im Jahr 2010 einen Versicherten der beklagten Krankenkasse wegen einer arteriellen Verschlusskrankheit (AVK) vom Mehretagentyp beidseits. Im April 2010 hatte man bereits mehrere Prothesen in die Aorta profunda femoris sowie der Aorta mesenterica inferios eingesetzt. Im hier streitigen stationären Aufenthalt vom 13.09.2010 bis 18.10.2010 erfolgte am 20.09.2010 zunächst die Anlage eines femoro(protheo)cruralen Venenbypasses, den das Krankenhaus mit dem OPS 5- 393.55 kodierte. Am 07.10.2010 wurde sodann ein Hämatom an der rechten Leiste durch Miniinzision und Drainage mit einer Sekundärnaht ausgeräumt. Diesen Eingriff kodierte die Klägerin mit dem OPS 5-394.0.

Der MD monierte die Kodierung; insbesondere aber den OPS 5-394.0. Bei der Operation am 07.10.2010 sei ein Hämatom ausgeräumt worden; hierbei handele es ich nicht um eine Revisionsoperation.

Sachverständig beraten, schloss sich das Sächsische LSG dieser Auffassung an. Eine Revision (mit Verweis auf: lat. revisio = prüfende Wiederdurchsicht/Änderung; lat. re- = zurück/wieder, videre = sehen/hinsehen) sei auch im medizinischen Sprachgebrauch ein Vorgehen zur Prüfung eines vorangegangenen Vorgehens mit dem Ziel/Zweck der Beseitigung von Früh- oder Spätkomplikationen, Nebenwirkungen oder Rezidiven. Die Wiederdurchsicht erfolge damit zur Prüfung und ggf. Korrektur von Fehlern bzw. Mängeln. Der Umstand, dass ein Krankheitsbild aus medizinischer Sicht in zeitlicher Folge weitere Eingriffe erfordere, begründe für sich genommen nicht die Annahme, dass diese Folgeeingriffe als Revisionseingriffe zu klassifizieren seien, führte der 9. Senat aus.


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