Gesundheitsausgaben in NRW im Jahr 2021 auf neuem Höchststand
Düsseldorf (IT.NRW). Im Jahr 2021, dem zweiten Jahr der Coronapandemie, haben sich die Gesundheitsausgaben in Nordrhein-Westfalen auf fast 105 Milliarden Euro summiert und damit einen neuen Höchststand erreicht. Sie waren damit um 7,9 Prozent höher als ein Jahr zuvor (2020: 97,2 Milliarden). Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, waren die Gesundheitsausgaben in NRW im Jahr 2021 damit höher als in allen anderen Bundesländern. Der NRW-Anteil an den gesamten Gesundheitsausgaben in Deutschland lag bei 22,1 Prozent. Auch bei den Gesundheitsausgaben pro Kopf lag NRW mit 5 848 Euro über dem Bundesdurchschnitt (5 699 Euro je Einwohner/-in).
Gesundheitsausgaben in Nordrhein-Westfalen | |
---|---|
Jahr | In Milliarden Euro |
2011 | 64,6 |
2012 | 66,5 |
2013 | 68,5 |
2014 | 71,5 |
2015 | 75,0 |
2016 | 78,3 |
2017 | 82,4 |
2018 | 86,0 |
2019 | 90,7 |
2020 | 97,2 |
2021 | 104,8 |
Die gesetzliche Krankenversicherung hatte im Jahr 2021 mit 53,8 Prozent den höchsten Anteil an den nordrhein-westfälischen Gesundheitsausgaben. Auf den Bereich „private Haushalte und private Organisationen ohne Erwerbszweck” entfielen 12,1 Prozent der Ausgaben, gefolgt von der sozialen Pflegeversicherung (11,0 Prozent) und den öffentlichen Haushalten (9,4 Prozent). Die restlichen Ausgaben verteilten sich auf die privaten Krankenversicherungen (7,6 Prozent), die Arbeitgeber (3,7 Prozent), die gesetzliche Unfallversicherung (1,3 Prozent) und die gesetzliche Rentenversicherung (1,0 Prozent).
Gesundheitsausgaben in Nordrhein-Westfalen im Jahr 2021 nach Ausgabenträgern | |
---|---|
Ausgabenträger | In Milliarden Euro |
gesetzliche Krankenversicherung | 56,3 |
private Haushalte / private Organisationen ohne Erwerbszweck | 12,7 |
soziale Pflegeversicherung | 11,6 |
öffentliche Haushalte | 9,8 |
private Krankenversicherung | 8,0 |
Arbeitgeber | 3,9 |
gesetzliche Unfallversicherung | 1,4 |
gesetzliche Rentenversicherung | 1,1 |
Die vorliegenden Ergebnisse beruhen auf Berechnungen der Arbeitsgruppe „Gesundheitsökonomische Gesamtrechnungen der Länder” (GGRdL). Weitere Daten sowie methodische Hinweise finden Sie im Statistikportal. (IT.NRW)
(254 / 23) Düsseldorf, den 9. August 2023
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