Letzte Änderung: 24.11.2023 20:15 Uhr

KVNO-Vertreterversammlung: Politik muss angemessene Rahmenbedingungen in der ambulanten Versorgung schaffen!

Viel Einigkeit unterschiedlicher Berufsgruppen in der ambulanten Versorgung – gut eine Woche nach den gemeinsamen Protestaktionen von Ärzte- und Apothekerschaft in NRW ist der Ärger über die aktuelle Gesundheitspolitik auch noch in der heutigen Vertreterversammlung (VV) der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein (KVNO) deutlich spürbar gewesen.

data-gallery-buttons="["zoom","fullScreen","download","close"]"
© KV Nordrhein

„Die gesamtpolitische Lage und der derzeitige Zustand des Gesundheitswesens, insbesondere auch im vertragsärztlichen Bereich, ist hoch problematisch“, bilanzierte Dr. med. Frank Bergmann, KVNO-Vorstandsvorsitzender, vor den 50 Delegierten der KVNO-VV im Düsseldorfer Haus der Ärzteschaft.

Die sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene durchgeführten Protestaktionen der Heilberufe hatten gemeinsame Themen: Eklatante Unterfinanzierung, Fachkräftemangel, Bürokratie und Lieferengpässe bei wichtigen Arzneimitteln. Alle Akteure – darunter auch das sich aus der KVNO-VV heraus organisierte Aktionsbündnis „Praxenkollaps – Nordrhein“ – hätten laut Bergmann unmissverständlich und berechtigterweise klargemacht, dass ein ‚Weiter-so‘ unter diesen Bedingungen nicht hinnehmbar sei. „Wir müssen weiter gemeinsam laut bleiben. Entweder die Politik bekennt sich jetzt zu ihrer Verantwortung oder wir werden als Vertragsärzteschaft nicht mehr das leisten können, was man von uns gewohnt ist.“

„Bürokratieentlastungsgesetz“ gut – Entbudgetierung muss kommen

Aus Sicht des KVNO-Chefs sind die Proteste bei Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach mittlerweile zumindest wahrgenommen worden: „Aus Berliner Kreisen ist zu hören, dass das BMG einige der von uns kritisierten Punkte über den Gesetzgebungsweg angehen möchte.“ Der derzeit in Berliner Ministerien kursierende Entwurf zum Bürokratieentlastungsgesetz lasse aus Sicht der Praxen hierbei erste positive Signale erkennen, etwa die Anhebung der Bagatellgrenze bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen der Kassen oder ein vereinfachtes Antragsverfahren bei psychotherapeutischen Kurzzeittherapien. „Das sind begrüßenswerte Ansätze, die aber die Grundprobleme der Vertragsärzteschaft in keiner Weise lösen werden“, so Bergmann.

Angesichts des vom Gesetzgeber vorgegebenen „engen Korsetts“ bei der jährlichen Weiterentwicklung der vertragsärztlichen und psychotherapeutischen Honorare forderte der KVNO-Chef mit Nachdruck eine grundsätzliche Änderung der Berechnungsprozesse sowie der entsprechenden gesetzlichen Rahmenbedingungen. Diese würden bislang freie Verhandlungen, wie sie in der Wirtschaft und im öffentlichen Dienst geführt werden, für die Niedergelassenen verhindern. Hierfür müssten sich alle Länder-KVen zusammen mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung vehement einsetzen.

Finanzierung der Vorhaltekosten im Notdienst gefordert

Beim derzeit bundesweit vieldiskutierten Thema der „Poolärzte“ seien die Auswirkungen auf die nordrheinischen Notdienst-Strukturen zum jetzigen Zeitpunkt ebenfalls noch nicht vollständig absehbar, wie Dr. med. Carsten König, stellvertretender KVNO-Vorsitzender, der VV berichtete – hier müsse weiter die schriftliche Urteilsbegründung abgewartet werden. Die KVNO habe das Thema aber bereits eindringlich an die Politik adressiert. „Es kann nicht sein, dass eine als freiberuflich anerkannte Tätigkeit im Notdienst jetzt auf dem Prüfstand steht. Wir haben im Auftrag der Politik und in Wahrnehmung des gesetzlichen Auftrags die Strukturen unserer Notdienst- und Portalpraxen geschaffen. Entweder werden nun die rechtlichen Bedingungen angepasst oder die Notdienststrukturen an die Rechtslage“, kündigte König an. Der vertragsärztliche Notdienst erfülle eine Aufgabe der öffentlichen Daseinsfürsorge. Es sei, so König, nicht weiter hinnehmbar, dass die Niedergelassenen die entsprechenden Strukturkosten – allein im Jahr 2023 gut 25 Millionen Euro – aus eigener Tasche finanzieren müssten. „Wir werden weiterhin gesetzliche Anpassungen einfordern, die für den stationären Bereich längst gelten: Die staatliche Finanzierung der Vorhaltestrukturen ist für die Aufrechterhaltung des ambulanten Notdienstes alternativlos“, forderte der KVNO-Vizechef.

Ab Januar einheitliches Umlageverfahren für ambulante Notdienststrukturen

Im weiteren Verlauf der Sitzung stellte die VV darüber hinaus wichtige Weichen für eine nachhaltige und flächendeckend einheitliche Notdienst-Finanzierung: Mit breiter Mehrheit folgten die Delegierten einem Antrag des Hauptausschusses, der vorsieht, ab 2024 ein einheitliches, solidarisches Umlagemodell der KVNO zur Finanzierung des ambulanten Notdienstes in Nordrhein einzuführen. Damit wird eine fairere Finanzierungsgrundlage geschaffen, die im Vergleich der Regionen mehr Gerechtigkeit schafft.  

Deutlich positionierte sich die VV auch zum Erhalt des Belegarztwesens: Die in NRW laufende Krankenhausreform und der geplante Abbau von Betten-Kapazitäten   dürfe nicht zu Lasten belegärztlicher Tätigkeiten gehen. Das hohe Potential ambulanter Operationen, etwa im HNO-Bereich, müsse mit Blick auf eine wirtschaftliche Patientenversorgung weiter voll ausgeschöpft werden.

Haushalt 2024 genehmigt, Verwaltungskostensatz bleibt stabil

Auch die Bilanz des Geschäftsjahres 2022 und der Haushalt für 2024 waren wesentliche Tagesordnungspunkte der VV. Die Delegierten genehmigten beide Zahlenwerke und entlasteten den Vorstand. Der Verwaltungskostensatz der KVNO bleibt auch in dem schwierigen Jahr 2024 stabil. Die Mitglieder zahlen bei IT-unterstützter Abrechnung weiterhin 2,8 Prozent ihres Arztumsatzes.

Livestream der Vertreterversammlung

Kontakt

Christopher Schneider

KV Nordrhein
stellv. Pressesprecher

Telefon +49 211 5970 8280
E-Mail presse@kvno.de

Thomas Petersdorff

KV Nordrhein
Pressereferent

Telefon +49 211 5970 8109
E-Mail presse@kvno.de