GKV-Spitzenverband
Kassenverband zur Krankenhausreform: Ganze Fachgebiete könnten untergehen
Berlin. Mit Blick auf die Finanzierungsreform des stationären Sektors hält der GKV-Spitzenverband die vorgesehene Spezialisierung der Krankenhäuser für nicht ausreichend differenziert und überdies für strategieanfällig.
„Den Ländern mag die Formel 64 plus 5 für die Planung als Grundlage ausreichen. Um eine komplexe Qualitätssicherung für die Kliniken inklusive der nötigen Vorhaltevergütung aufzusetzen, sind 69 Leistungsgruppen aber zu wenig“, sagte Stefanie Stoff-Ahnis, Vorstandsmitglied des GKV-Spitzenverbands, der Ärzte Zeitung im Interview.
Die Leistungsgruppen sollen nach der Krankenhausreform Krankenhäusern als medizinische Spezialgebiete zugeordnet werden, wenn sie bestimmte Mindestqualitätsanforderungen erfüllen. Sie dienen dadurch als Instrument einer differenzierten Krankenhausplanung.
Unter den Oberbegriffen „Inneres“ oder „Chirurgie“ gebe es viele Subdisziplinen, die in der Liste der vorgesehenen Leistungsgruppen bislang nicht abgebildet seien, führte Stoff-Ahnis als Beispiel an. „Da gehen ganze Fachgebiete unter“, warnte die Kassenverbandsfunktionärin. Auch die Vergütungsgerechtigkeit werde leiden. Sie schlägt vor, dem Gemeinsamen Bundesausschuss mit Vertretern aus Krankenkassen, Vertragsärzten und Krankenhäusern die Aufgabe zu übertragen, die Leistungsgruppen weiterzuentwickeln und auszudifferenzieren.
Leistungsgruppen spielen für die geplante Vorhaltevergütung eine zentrale Rolle bei der Reform. Die Krankenhäuser sollen für jedes dieser ihnen zugewiesenen medizinischen Spezialgebiete eine Pauschale in Höhe von 60 Prozent der zu erwartenden Kosten erhalten. 40 Prozent sollen weiter über Fallpauschalen vergütet werden. (hom)