Oldenburg/Cloppenburg - Die fristlose Kündigung des Chefarztes der Klinik für Orthopädie und Unfallchirurgie des St.-Josefs-Krankenhauses in Cloppenburg, Dr. Boris Baron von Engelhardt, ist unwirksam. Das Arbeitsgericht in Oldenburg hat der Klage des Mediziners auf Wiedereinstellung stattgegeben.
Das Krankenhaus, das Dr. von Engelhardt einen groben Behandlungsfehler vorwirft, konnte sich nicht durchsetzen.
Prothese hingefallen
Bei einer OP im Mai 2022 war einer Mitarbeiterin die Prothese auf den Boden gefallen. Der Chefarzt hatte entschieden, die Prothese desinfizieren zu lassen und die OP fortzusetzen. Das warf ihm die Geschäftsführung des Hauses als schweren Verstoß gegen die Hygienerichtlinien vor. Der Sachverständige Prof. Dr. Andreas Halder hatte den Fall im Auftrag des Arbeitsgerichts untersucht. Der Gutachter kam zum Ergebnis, die Entscheidung des Mediziners sei vertretbar. Die Alternative wäre gewesen, die OP abzubrechen, die Wunde zuzunähen und nach einigen Monaten erneut zu operieren – mit allen Risiken und Belastungen. Die Abwägung des Operateurs sei nachvollziehbar, erklärte der Gutachter.
Der Richter legte beiden Seiten bei der Verhandlung am Mittwoch einen Vergleich nahe. Ein Arbeitsverhältnis müsse vom Krankenhaus und vom Arzt mit Leben gefüllt werden. Das Gericht äußerte Bedenken, ob dies nach der Auseinandersetzung noch möglich ist.
Vergleich abgelehnt
Auf einen Vergleich wollten sich jedoch beide Seiten nicht einlassen. Gegen das Urteil ist innerhalb eines Monats nach Zustellung Berufung beim Landesarbeitsgericht möglich. Der 50-jährige Dr. von Engelhardt ist seit 2014 Chefarzt am St.-Josefs-Krankenhaus und war zuvor Chefarzt an einem Krankenhaus in Lüchow-Dannenberg. Die Stelle ist zwar mittlerweile nachbesetzt. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, muss das Krankenhaus, das zur katholischen Schwester Euthymia Stiftung gehört, seinen Chefarzt dennoch vergüten. Bezüge aus einer möglichen neuen Stelle würden angerechnet (Az. 2 Ca 248/22).