Amtsgericht München:Wickie, Maja und das Lizenzrecht

Lesezeit: 1 min

Muss ein Krankenhaus Lizenzgebühren zahlen, wenn "Biene Maja" im Fernsehen läuft? Darüber wurde nun vor Gericht gestritten. (Foto: imago/United Archives)

Eine Verwertungsgesellschaft verklagt das Isar Klinikum, weil dort im ganz normalen Fernsehprogramm Filme laufen, für die sie die Rechte erworben hat. Ist ein Krankenhaus ein öffentlicher Raum?

Von Susi Wimmer

Kann "Biene Maja" im Krankenbett Linderung verschaffen? Oder der Thriller "The Da Vinci Code - Sakrileg" bei Klinikpatienten zu ungesunder Anspannung führen? Gut, darum ging es nicht in der Verhandlung vor dem Münchner Amtsgericht. Eher um die Frage, ob das Isar Klinikum berechtigt ist, derartige Filme in ihrem normalen Fernsehprogramm auszustrahlen. Oder muss das Krankenhaus da sogar Lizenzgebühren zahlen?

Geklagt hatte eine Verwertungsgesellschaft, die die Lizenzrechte für beispielsweise "Wickie und die starken Männer" oder für den wunderbaren Spielfilm "Toni Erdmann" hat. Im Jahr 2021 liefen diese Filme und Serien im normal empfangbaren Fernsehprogramm. Also auch im Münchner Isar Klinikum an der Sonnenstraße. Und zwar an allen zur Verfügung stehenden 188 Klinikbetten.

Newsletter abonnieren
:München heute

Neues aus München, Freizeit-Tipps und alles, was die Stadt bewegt im kostenlosen Newsletter - von Sonntag bis Freitag. Kostenlos anmelden.

Die Verwertungsgesellschaft war nun der Meinung, dass die Klinik quasi ein öffentlicher Raum sei. Der Kunde schaut nicht daheim in trautem Kreise auf der Couch, sondern es handle sich um eine öffentliche Wiedergabe - ganz egal, ob und wie viele Personen jetzt tatsächlich mit "Biene Maja" und ihren Abenteuern mitfiebern. Die Verwertungseinrichtung verklagte die Klinik auf Lizenzschadensersatz in Höhe von gut 1200 Euro. Ein ähnlich gelagertes Lizenzproblem gibt es übrigens auch mit Hotels oder Fitnessstudios.

Das Klinikum hingegen ging davon aus, dass es sich lediglich um eine Kabelweitersendung handle und sie die dafür notwendigen Rechte lizenziert habe.

Das Amtsgericht urteilte, dass die Patienten auch weiterhin "Hotel Transsilvanien" und ähnliche Filme der Verwertungsgesellschaft anschauen dürfen, ohne dass die Klinik dafür zur Kasse gebeten wird. Die Klägerin habe nicht ausreichend dargelegt, ob und wann welche Werke, für die sie Schutz beanspruche, wiedergegeben wurden, hieß es im Urteil.

Laut dem Urheberrechtsgesetz müsste das gesendete Werk der Öffentlichkeit wahrnehmbar gemacht werden. Da reiche es nicht aus, dass das Klinikum "die potenzielle Möglichkeit des Zugangs" über die Fernsehgeräte geschaffen habe. Es sei einhellige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass eine Wiedergabehandlung nur dann vorliegt, wenn die geschützten Werke tatsächlich öffentlich wiedergegeben werden.

Allerdings konnte die Klägerin nicht beweisen, ob Patienten tatsächlich auch Wickie oder Maja geschaut hatten. Als Klägerin trage sie die Beweislast, "dem ist sie nicht nachgekommen". Nach Angaben von Martin Swoboda, Pressesprecher am Amtsgericht, ist das Urteil rechtskräftig.

© SZ - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

SZ PlusProzess um Wunderbraeu
:Kein Platz im Himmel der Bayern

Das Handelsunternehmen Wunderbraeu darf in Zukunft nicht mehr mit diesem Namen und einer Münchner Adresse auf seinen Bierflaschen werben. Laut dem Landgericht stellt das eine Herkunftstäuschung dar.

Von Susi Wimmer

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: