Statement

Hybrid-DRGs: AOK erwartet Mehrbelastungen ohne nennenswerte „Ambulantisierungs-Effekte“

21.12.2023 AOK-Bundesverband 2 Min. Lesedauer
Porträt: Jens Martin Hoyer, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes
Jens Martin Hoyer, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes

Das Bundesgesundheitsministerium hat eine Verordnung Einige Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung bedürfen einer schriftlichen Anweisung durch… zur Einführung von sogenannten Hybrid-DRGs erlassen, die heute im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden ist. Die neuen Vergütungsregelungen sollen dazu beitragen, dass bisher im Krankenhaus Krankenhäuser sind Einrichtungen der stationären Versorgung, deren Kern die Akut- beziehungsweise… erbrachte Leistungen künftig vermehrt ambulant durchgeführt werden. Aus Sicht der AOK Die AOK hat mit mehr als 20,9 Millionen Mitgliedern (Stand November 2021) als zweistärkste Kassenart… -Gemeinschaft wird dieses Ziel mit der vorgelegten Verordnung nicht erreicht, so der stellvertretende Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Jens Martin Hoyer:

„Alle Expertinnen und Experten sind sich einig, dass in Deutschland zu viele Operationen und Eingriffe im Krankenhaus stattfinden, die eigentlich auch ambulant durchgeführt werden könnten. Das ist wenig effizient und oftmals auch nicht im Sinne der Patientinnen und Patienten. Daher ist es gut, dass die Ampel das Thema anpackt und mit der Einführung von Hybrid-DRGs die Verlagerung von Leistungen in den ambulanten Bereich fördern will.

„Mit der vorgelegten Verordnung kann das an sich lobenswerte Ziel nicht erreicht werden. Es sind Mitnahme-Effekte bei den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten zu befürchten, die zu erheblichen Mehrkosten führen.“

Mit der vorgelegten Verordnung kann dieses an sich lobenswerte Ziel aber nicht erreicht werden. Denn die vorgesehene Anhebung der Vergütung Die Leistungserbringer im Gesundheitswesen werden nach unterschiedlichen Systemen vergütet. Die… für ambulant durchgeführte Leistungen wird nicht mit Anreizen für die Kliniken verbunden, dort bisher stationär erbrachte Leistungen künftig ambulant durchzuführen.

Es sind Mitnahme-Effekte bei den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten zu befürchten, die zu erheblichen Mehrkosten führen, denen aber keine Einsparungen bei Personal und Infrastruktur im stationären Bereich gegenüberstehen. Als Folge dieser Verordnung erwarten wir daher Mehrbelastungen für die gesetzlichen Krankenkassen Die 97 Krankenkassen (Stand: 26.01.22) in der gesetzlichen Krankenversicherung verteilen sich auf… in Höhe von rund 200 Millionen Euro, ohne dass es zu nennenswerten Ambulantisierungs-Effekten kommt.

Daher sollte der Gesetzgeber umsteuern. Der AOK-Bundesverband hat ein Konzept vorgelegt, wie das Ziel einer stärkeren Ambulantisierung tatsächlich erreicht und bürokratiearm umgesetzt werden kann. Das von uns vorgeschlagene Verfahren schafft für die Kliniken einen echten Anreiz, vermehrt ambulante Behandlungen vorzunehmen.“

Stellungnahme des AOK-Bundesverbandes

zum Referentenentwurf einer Verordnung zu einer speziellen
sektorengleichen Vergütung (HybridDRG-V)

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