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Vanni-Antrag zum Krankenhaus: Landratsamt verteidigt sich

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Stolz präsentiert der Chefarzt der Gefäß- und Endovaskularchirurgie am Weilheimer Krankenhaus, Dr. Peter Baumann, die neue Angiographie-Anlage im Hybrid-OP. Mehr Patienten werden behandelt
Im Weilheimer Krankenhaus wurden Millionen in neue Technik und Personal investiert, um den Patienten eine hervorragende Versorgung zu ermöglichen. © RALF RUDER

Das Landratsamt Weilheim-Schongau hat in einer Pressemitteilung auf den Beschlussantrag der Fraktion Unabhängige/ÖDP im Kreistag reagiert.

Landkreis – Die stellvertretende Fraktionschefin Manuela Vanni (Unabhängige/Peißenberg) hatte in dem Antrag gefordert, den Einfluss von Landrätin Andrea Jochner-Weiß bei der Krankenhaus Weilheim-Schongau GmbH zu begrenzen. Konkret bezog sie sich dabei auf die Doppelrolle der Landrätin als Gesellschafterin und Aufsichtsratsvorsitzende. Zudem forderte Vanni eine bessere Information des Kreistags und, dass künftig ein Vertreter der Kreiskämmerei an den Aufsichtsratssitzungen der GmbH teilnimmt (wir berichteten).

In der Stellungnahme des Landratsamtes wird nun darauf verwiesen, dass „ein Interessenskonflikt zwischen den Funktionen der Landrätin in der Gesellschafterversammlung und im Aufsichtsrat nicht gegeben“ sei, da die Landrätin „in beiden Funktionen die Interessen des Landkreises wahrnimmt“. Die Krankenhaus GmbH nehme für den Landkreis nur die Aufgaben zur Sicherstellung der Krankenhausversorgung wahr, die der Landkreis gesetzlich erfüllen müsse. Dabei wird nicht darauf eingegangen, dass es lediglich eine Pflicht zur Aufrechterhaltung einer Grundversorgung gibt. Ein Schwerpunktversorger und ein Gesundheitszentrum gehören nicht zu den Pflichtaufgaben.

„Organisationsangelegenheiten Sache der Landrätin“

Weiter heißt es, dass es der Landrätin nicht möglich sei, „alleinbestimmt ohne vorherigen Gremiumsbeschluss Abteilungen aufzulösen oder zu schaffen“. Genauso könne der Gesellschaftervertrag nur durch den Kreistag, aber nicht durch eine Einzelperson geändert werden.

Der Kreistag sei mit dem jährlich stattfindenden Beschluss über die Gewährung von Finanzmitteln zur Sicherstellung der Krankenhausversorgung und die Freigabe der Fördermittel für die Investitionen der Krankenhaus GmbH im Zuge der Haushaltsberatungen über das Investitionsprogramm der GmbH informiert und entscheide darüber, schreibt das Landratsamt weiter. Die Zuständigkeit für Organisationsangelegenheiten, wie zum Beispiel die Zuordnung der Aufgabe des Beteiligungsmanagements, liege ausschließlich bei der Landrätin, heißt es weiter. Die bestehende Regelung, nach der Geschäftsleiter Georg Leis und nicht Kreiskämmerer Norbert Merk die Beteilungsangelegenheiten verantwortet, gehe auf den ehemaligen Landrat Friedrich Zeller zurück.

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