Neue Indikatoren für 2024 beschlossen: QS HGV und KEP

Der Beschluss vom Juli 2023 wird nun 2024 in Kraft treten. In den Modulen HEP und KEP werden damit die bisherigen Kennzahlen zum „Treppensteigen bei Entlassung“ zu Indikatoren (zunächst voraussichtlich ohne Referenzbereich) aufgewertet.

Im Erfassungsjahr 2023 wurde „Treppensteigen bei Entlassung“ als Kennzahl geführt und wird zum Erfassungsjahr 2024 erstmalig für die Module HEP und KEP als Qualitätsindikator ausgewertet. Der QI „Treppensteigen bei Entlassung“ entstammt den Datenfeldern, die erstmals zum Erfassungsjahr 2021 für die Spezifikation beschlossen wurden. Zum Erfassungsjahr 2023 fand eine deutliche Anpassung der Datenfelder statt. Die Fähigkeit zum Treppensteigen gilt als ein relevantes Entlasskriterium in der Endoprothetik der unteren Extremitäten. Das Ziel ist ein möglichst hohes Maß an Selbstständigkeit der Patientinnen und Patienten beim Hinauf- und Hinabsteigen einer Treppe zum Zeitpunkt der Entlassung aus der akut-stationären Versorgung. Die Schlüsselwerte und Ausfüllhinweise der Datenfelder beziehen sich auf den Barthel-Index nach dem Hamburger Manual, der in Krankenhäusern als Instrument zur Pflegeanamnese etabliert ist.

Der Beschluss hierzu vom 20. Juli 2023 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 1. Januar 2024 in Kraft. Im ersten Jahr wird der Indikator voraussichtlich keinen Referenzbereich erhalten. Die QiG BW empfiehlt, den eigenen Wert im Vergleich mit anderen Kliniken im Auge zu behalten (bereits in Quartalsauswertungen zur Erfassung 2024 im bundesweiten Vergleich dargestellt). Bei deutlicher Abweichung sollten mögliche Gründe im internen Qualitätsmanagement analysiert und Verbesserungen angestoßen werden, um im Folgejahr (Erfassung 2025) den dann gültigen Referenzbereich einzuhalten.

BI