Neues Gesetz wird zum Possenspiel

Kliniken fordern: Lauterbach muss bei Krankenhausreform auf Länder zugehen

Karl Lauterbach (SPD), Bundesgesundheitsminister, spricht auf einer Pressekonferenz nach dem Gipfeltreffen mit Vertreterinnen und Vertretern der kommunalen Spitzenverbände zur Krankenhausreform.

Karl Lauterbach (SPD), Bundesgesundheitsminister, spricht auf einer Pressekonferenz nach dem Gipfeltreffen mit Vertreterinnen und Vertretern der kommunalen Spitzenverbände zur Krankenhausreform.

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Es gleicht mittlerweile einem Possenspiel. Eigentlich sollte die seit Monaten angekündigte Krankenhausreform längst in Kraft getreten sein. Doch bisher gibt es noch nicht einmal einen Gesetzentwurf, wofür sich die verschiedenen Seiten gegenseitig verantwortlich machen: Der Bund beschuldigt die Länder, die Länder den Bund, die Ampelkoalition die Union, die Union die Ampel. Ein Treffen von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) mit den Spitzenverbänden der Städte und Kommunen hatte am Montag auch keine Fortschritte gebracht.

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Tatsächlich ist die Lage kompliziert: Lauterbach hatte vor, die Ansätze seiner ursprünglich geplanten Reform mit einer Art Vorschaltgesetz bei den Ländern durchzubringen. Um das zu erreichen, garnierte er das sogenannte Transparenzgesetz mit Liquiditätshilfen für die Kliniken im Umfang von 6 Milliarden Euro. Doch dieser Plan ging nicht auf, denn die Länder schickten das Gesetz trotz der in Aussicht gestellten Finanzmittel in den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat. Doch dort geht es nicht voran, denn die Union verhindert bisher, dass das Vorhaben überhaupt auf die Tagesordnung gesetzt wird. Lauterbach hat wiederum angekündigt, das Gesetzgebungsverfahren für die eigentliche Krankenhausreform so lange anzuhalten, bis es im Vermittlungsverfahren eine Einigung zum Transparenzgesetz gibt.

„Reform kann nur gemeinsam gelingen“

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) forderte Lauterbach nun auf, auf die Länder zuzugehen. „Die Krankenhausreform darf nicht zum Opfer von Auseinandersetzungen zwischen Karl Lauterbach und den Bundesländern werden“, sagte DKG-Chef Gerald Gaß dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND). „Es kann nicht sein, dass der Bundesgesundheitsminister den Referentenentwurf für die Reform zurückhält, weil die Länder nicht dem Transparenzgesetz zugestimmt haben“, kritisierte Gaß. Der Minister müsse diese beiden Gesetze auseinanderhalten, mahnte er. Auch der Versuch, nun die Kommunen gegen die Länder in Stellung zu bringen, werde der Bedeutung der Krankenhausreform für eine sichere Patientenversorgung nicht gerecht. „Dies kann nur gemeinsam gelingen“, sagte Gaß.

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Lauterbach hatte am Montag erneut an die Länder appelliert, dem Transparenzgesetz mit den darin enthaltenen Finanzspritzen zuzustimmen. „Mehr als 100 Krankenhäusern droht ohne das Gesetz 2024 die Insolvenz“, warnte er und erneuerte seinen Vorwurf der Blockade an die Union.

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Kommunen und Landkreise meldeten angesichts der verfahrenen Situation Zweifel an, ob die Pläne von Lauterbach zur Hilfe für notleidende Krankenhäuser noch schnell genug kommen. Der Deutsche Städte- und Gemeindebund sowie der Deutsche Landkreistag unterstützten Lauterbachs Reformpläne zwar im Grundsatz, kritisierten sie aber auch als unzureichend. „Die Reformpläne, die kommen wahrscheinlich zu spät für die Häuser, die in Not sind“, sagte Uwe Brandl, Präsident des Städte- und Gemeindebundes.

Landkreise warnen vor Insolvenzen

Landkreistags-Präsident Reinhard Sager forderte Soforthilfen, um die Liquidität der Kliniken zu verbessern. Er glaube, dass die bisherigen Pläne die drohende Insolvenzwelle im Kliniksektor nicht zum Abstoppen brächten. „Wir haben noch Ausgang des Sommers etwa zwei Dutzend in Not geratene Kliniken in Deutschland gehabt. Mittlerweile ist die Zahl schon auf drei Dutzend angestiegen“, warnte Sager.

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Die von Lauterbach geplante Reform sieht einheitliche Qualitätsvorgaben für alle Kliniken vor. Das soll zu mehr Spezialisierung und Zentralisierung führen. Den Ländern gehen die Pläne zu weit. Sie befürchten, ihre Hoheit bei der Krankenhausplanung zu verlieren, und fordern Ausnahmeklauseln.

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