Zielgruppe
Betriebsleitung, Medizincontrolling, Patientenmanagement, DRG-Beauftragte, Finanzen und Recht
Referent
Dr. jur. Jens-Hendrik Hörmann, LL.M.,
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht
Ablauf
09.30 Uhr
Begrüßung der Teilnehmer und Beginn der Veranstaltung
11:00 Uhr
Kaffeepause
11.15 Uhr
Fortführung der Veranstaltung
12.45 Uhr
Mittagspause
13.30 Uhr
Fortführung der Veranstaltung
15.00 Uhr
Kaffeepause
15.15 Uhr
Fortführung der Veranstaltung
16.30 Uhr
Abschlussdiskussion und Ende der Veranstaltung
Seminarprogramm
Inhalt:
Die ausufernde Gesetzgebung des Bundes und der Länder im Bereich des Krankenhauswesens zeigt vielfältige Wirkungen in der Abrechnungspraxis der Krankenhäuser und im Zahlungsverhalten gesetzlicher wie privater Kostenträger. Durch die Rechtsprechung der Sozialgerichtsbarkeit, insbesondere des Bundessozialgerichts, unterliegen diese Fragestellungen stetigen Aktualisierungen und Veränderungen. Daher werden im Rahmen des Repetitoriums insbesondere folgende Themenschwerpunkte dargestellt, besprochen und diskutiert sowie sinnvolle und in der täglichen Praxis umsetzbare Handlungsempfehlungen mit auf den Weg gegeben (alphabetisch sortiert):
- „24-Stunden-Fälle“, sog. „abgebrochene stationäre Behandlung“
- Aktuelle sozialgerichtliche Rechtsprechung zu Abrechnungsstreitigkeiten aller Instanzen
- AOP-Vertrag
- Aufnahme von Begleitpersonen
- Aufschlagszahlungen
- Aufwandspauschalen
- Begründungspflichten für Krankenhausleistungen
- Direktkürzung von Krankenhausabrechnungen und Aufrechnungsverbote
- Dokumentation von Krankenhausleistungen
- Einwilligung und Aufklärung als Voraussetzung von Krankenhausvergütungsansprüchen
- Fallzusammenführungen und Beurlaubungen
- Hybrid-DRG
- Juristische Auslegungsmethoden von Abrechnungsnormen der Krankenhausvergütung
- Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung
- Qualitätsgebot / Potenzial erforderlicher Behandlungsalternativen / Notstandsähnliche Situationen / Zulassungsüberschreitende Anwendung von Arzneimitteln (Off-Label-Use) / Studienteilnahmen / Seltenheitsfälle
- Nachträgliche Rechnungskorrekturen von Krankenhausabrechnungen
- Normsetzung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)
- Normsetzung des GBA und Qualitätskontrollprüfungen durch die Medizinischen Dienste
- Normsetzung des Schlichtungsausschusses Bund und spezielle Kodierfragen
- Notwendigkeit von Kostenübernahmeerklärungen für Krankenhausleistungen
- Outsourcing von Krankenhausleistungen
- Portimplantationen
- Prüfverfahren über die Medizinischen Dienste nebst Erörterungsverfahren
- Prüfquotenberechnung durch den GKV-Spitzenverband und Rechtsschutzmöglichkeiten
- Schadensersatzansprüche wegen behaupteter unwirtschaftlicher externer Verlegungen
- Selbstzahlende Patienten, private Krankenversicherungen und Berufsgenossenschaften
- Strukturmerkmalsprüfungen zu OPS-Komplexbehandlungscodes
- Übergangspflege
- Vergütungspflicht bei ruhenden Leistungsansprüchen der Versicherten
- Verjährung und Verwirkung
- Verlegung und Verbringung
- Versorgungsauftrag
- Vor-, nach- und teilstationäre sowie tagesstationäre Leistungserbringung
Teilnahmegebühr
Je Teilnehmer wird eine Gebühr in Höhe von 550,00 € zzgl. Umsatzsteuer erhoben. In der Gebühr enthalten sind die Kosten für umfangreiche Tagungsunterlagen und Tagesverpflegung. Mandanten mit Rechtsberatervertrag zahlen eine ermäßigte Teilnahmegebühr in Höhe von 450,00 € zzgl. Umsatzsteuer.
Teilnahmebedingungen
Nach Anmeldung wird eine Rechnung nebst Anmeldebestätigung erteilt. Die Anmeldung ist erst mit Erteilung der Bestätigung verbindlich.
Die schriftliche Annullierung ist bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn kostenlos, bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn wird die Hälfte der Teilnahmegebühr erhoben. Bei späteren Absagen wird die gesamte Teilnehmergebühr fällig.
Die digitale Aufnahme der Veranstaltung aus Bochum ist zu einem Preis von 500,00 € zzgl. Umsatzsteuer erhältlich und berechtigt nicht zur Teilnahme an einer der Vor-Ort-Veranstaltungen. Teilnehmer der Vor-Ort-Veranstaltung in Bochum willigen mit Ihrer Anmeldung in die Bild- und Tonaufnahme nebst Bereitstellung an Dritte ein.
Für Rückfragen steht Ihnen als Ansprechpartnerin Frau Stephanie Unger gerne unter den o.g. Kommunikationswegen zur Verfügung.
KANZLEI BOCHUM
Steinring 45a
44789 Bochum