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Mehr ambulante Operationen

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Beim Neubau des Kreiskrankenhauses soll auch die fortschreitende Entwicklung bei ambulanten Operationen berücksichtigt werden. ARCHIV © Red

Es soll mehr ambulante Operationen geben. Daher gab es zum 1. Januar eine Gesetzesanpassung durch das Bundesministerium für Gesundheit. Diese betreffen auch das Kreiskrankenhaus in Alsfeld. Dort sieht man in den neuen Reformen eine Chance.

Sowohl die Krankenhausreform als auch das Transparenzgesetz für Krankenhäuser befinden sich auf Bundesebene noch in der Beratung. Ein anderes Gesetz, das den Alltag in den Krankenhäusern beeinflusst, ist sei 1. Januar wirksam. So wurde »zur Förderung des ambulanten Operierens«, wie es in den Worten der Kassenärztlichen Bundesvereinigung heißt, »ein weiteres Maßnahmenpaket auf den Weg gebracht«. Konkret: Weitere 171 Operationen dürfen nun ambulant durchgeführt werden. Das betrifft auch das Kreiskrankenhaus in Alsfeld (KKA).

Die Pressestelle des KKA informiert auf Nachfrage dieser Zeitung: »Die aktuellen Reformen, die das deutsche Gesundheitssystem betreffen, setzen sich für eine stärkere Ambulantisierung ein.« Das bedeutet: Eine Auslagerung sozialer und gesundheitlicher Versorgungsleistungen soll aus dem stationären in den ambulanten Sektor verlegt werden. Sprich: Ein Krankenhausbett ist nach einer Operation wesentlich kürzer belegt. Aus Tagen werden Stunden.

Dafür wurden »zuletzt mit der Einführung sogenannter Hybrid-DRGs, (Diagnosis Related Groups) beziehungsweise diagnosebezogener Fallgruppen, weiterentwickelt«, so das KKA. Das bedeute, dass bestimmte Leistungen beziehungsweise Operationen - die in einem Katalog niedergeschrieben sind - seit Jahresbeginn »unabhängig davon, ob sie stationär oder ambulant erbracht werden - mit einer festen Pauschale vergütet werden«. Im internationalen Vergleich zeige sich, dass in Deutschland Potenzial zu mehr ambulanter Versorgung vorhanden sei. So würden im Ausland seit Jahren mehr ambulante Leistungen erbracht.

»Die Aufgabe des Kreiskrankenhauses des Vogelsbergkreises in Alsfeld, die heimatnahe Versorgung im ländlichen Raum sicherzustellen, bleibt davon unberührt«, heißt es weiter. Eine Erweiterung der ambulanten Eingriffe bedeute nicht, »dass die Qualität der medizinischen Versorgung abnehmen wird oder dass eine stationäre Behandlung grundsätzlich ausgeschlossen ist«.

Bleibt individuelle Entscheidung

So soll weiterhin der Einzelfall betrachtet werden: »Bei Vorliegen bestimmter Begleiterkrankungen oder Pflegegrade erfolgt weiterhin eine stationäre Aufnahme. Alle Patientinnen und Patienten werden anhand ihrer sozialen und medizinischen Anamnese gesehen und behandelt. Ob eine Leistung ambulant durchgeführt wird, ist weiterhin eine individuelle ärztliche Entscheidung«, so das KKA. Zudem würden die Operationen »weiterhin nach dem neusten medizinischen Standart am Kreiskrankenhaus durchgeführt«. Auch die Betreuung und Bewachung der ambulanten Patienten erfolge durch qualifiziertes Personal.

Wie die Pressestelle weiter mitteilt, seien ambulante Operationen ohnehin kein Verfahren, das sich erst seit Einführung der aktuellen Reformen im Kreiskrankenhaus etabliert habe. »Die chirurgischen Eingriffe zur Behandlung von Hernien - auch Eingeweidebruch oder Bruch genannt, die meist im Bauchfell auftreten, (Anm. der Red.) - oder Varizen (Krampfadern; Anm. der Red.) oder auch arthroskopische Eingriffe der Schultern und Knie sind in der Vergangenheit ambulant durch unsere Ärztinnen und Ärzte erbracht worden.«

Zudem berücksichtige auch der Neubau des Kreiskrankenhauses eine nachhaltige und effiziente Strukturanpassung im Rahmen der Erweiterung des ambulanten Sektors sowie eine Sicherstellung der medizinischen Notfallversorgung. »Die Behandlungsqualität und das Wohl unserer Patienten steht dabei an erster Stelle. Wir sind davon überzeugt, dass die aktuellen Reformen des deutschen Gesundheitssystems als eine Chance für das Kreiskrankenhaus Alsfeld zu werten sind.«

Welche Änderungen sich konkret für Ärzte und Patienten am Kreiskrankenhaus seit dem 1. Januar ergeben haben, blieb offen.

Auch das Eichhof-Krankenhaus in Lauterbach ist von den aktuellen Reformen betroffen, möchte zum derzeitigen Augenblick jedoch keine Aussage über die Veränderungen durch die Reformen treffen, da es dazu noch zu früh sei.

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