PPR 2.0 muss kommen!

DBfK verärgert über Antrag zur Ablehnung der PPBV durch Bayern

07.03.2024

Der Freistaat Bayern hat die Ablehnung der Pflegepersonalbemessungsverordnung (PPBV) im Bundesrat beantragt. Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) zeigt sich verärgert über den Antrag, denn damit stelle sich Bayern gegen Qualität in der Pflege.

„Der Antrag aus Bayern zeugt davon, dass Pflegequalität dort offensichtlich keine Rolle spielt“, so Christel Bienstein, Präsidentin des DBfK. „Die PPR 2.0 ist aktuell das einzige Instrument, mit dem wir Pflegequalität in den Krankenhäusern sicherstellen können. Es ist ein lernendes Instrument, das weiterentwickelt wird. Dafür muss die PPBV jetzt kommen. Wir haben schon Jahrzehnte verloren, in denen sich die Rahmenbedingungen für die Kolleg:innen und damit für die Arbeitsqualität stetig verschlechtert haben. Schlechte Personalbesetzung und dauernde Überlastung zählen zu den Hauptgründen, den Beruf zu verlassen. Dass wir ohne eine verbindliche Personalbemessung keinen Personalaufbau in den Kliniken schaffen, haben wir nun lange genug beobachtet.“

Der DBfK hatte sich zusammen mit dem Deutschen Pflegerat (DPR), Verdi und der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) schon lange für die Einführung der PPR 2.0 eingesetzt, da das Instrument auf der bekannten Personalbemessung PPR aufbaut und mit entsprechend geringer Bürokratie und Umgewöhnung leicht eingeführt werden kann. Die aktuellen Argumente aus Bayern kann der Verband nicht nachvollziehen.

„Wenn die PPBV wirklich abgelehnt wird, ist das ein schwarzer Tag für die professionelle Pflege und damit auch für die Patient:innen in den Krankenhäusern Deutschlands“, so Bienstein. „Hier wird eine wichtige Maßnahme blockiert, ohne dass man eine Alternative präsentiert. Was auch immer Bayern damit erreichen will, es geht auf Kosten der beruflich Pflegenden und der Pflegequalität.“

Anja Kathrin Hild
Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

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