Die Pläne zur geplanten Krankenhausreform nehmen weiter Form an: Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat ein neues Referentenpapier erarbeitet, nach dem die Reform eine neue Vergütungsmethode für Krankenhäuser einführen soll. Demnach sollen vor allem die Fallpauschalen pro Patienten oder Behandlungsfall gesenkt werden. 

Derzeit bekommen Kliniken pro Behandlung einen pauschalen Euro-Betrag. Stattdessen soll es feste Beträge für das Vorhalten von Personal, einer Notaufnahme oder notwendiger Medizintechnik geben. "Mit Einführung einer Vorhaltevergütung wird die Vorhaltung von Strukturen in Krankenhäusern künftig weitgehend unabhängig von der Leistungserbringung gesichert und der Anreiz für die Krankenhäuser gesenkt, Fallmengen auszuweiten", heißt es in dem Referentenentwurf, der ZEIT ONLINE vorliegt. 

So soll verhindert werden, dass Kliniken aus Umsatzgründen möglichst viele Patienten behandeln. Krankenhäuser sollen so künftig allein für das Vorhalten von Leistungsangeboten 60 Prozent der Vergütung erhalten. Genauer definierte Leistungsgruppen sollen die Grundlage für die Finanzierung sein und einheitliche Qualitätsvorgaben absichern.

Zusätzliche Leistungen soll es laut Entwurf ab 2027 etwa für die Bereitstellung von Kindermedizinstationen (288 Millionen Euro), Geburtshilfestationen (120 Millionen Euro), Schlaganfallstationen (35 Millionen Euro) und Intensivstationen (30 Millionen Euro) geben.

Fahrtwege zu Kliniken sollen verkürzt werden

Weiter sieht der Entwurf vor, die Fahrtzeiten zu Stationen der inneren Medizin und der allgemeinen Chirurgie auf höchstens 30 Minuten mit dem Auto zu verkürzen sowie auf höchstens 40 Minuten für die übrigen Leistungsgruppen. Für die Planung der Krankenhäuser sind die Bundesländer verantwortlich, wobei auch die Anzahl der Einwohner berücksichtigt werden soll, die einen längeren Fahrtweg haben.

Der Gesetzentwurf soll nach aktuellen Angaben am 24. April beschlossen werden. Die neue Krankenhausfinanzierung soll nach dem Entwurf aber nicht sofort eingeführt werden, vielmehr sind "Übergangsregeln" für einen "fließenden Übergang" von der bisherigen Fallpauschalen-Systematik zur Vorhaltevergütung vorgesehen. Lauterbach zufolge sollen so "große Qualitätsdefizite" durch mehr Spezialisierung vermindert werden. Es gebe bislang vor allem überversorgte Städte und unterversorgte Gebiete in ländlichen Regionen.

Kritik von Patientenschützern

Die Deutsche Stiftung Patientenschutz kritisiert den Entwurf. "Der Bundesgesundheitsminister macht seine Reform am Reißbrett und mit dem Rechenschieber", sagte Vorstand Eugen Brysch. Er nannte es fragwürdig, ob Qualität allein an der Beschäftigtenzahl im Verhältnis zu den Behandlungsfällen, deren Häufigkeit sowie der Komplikations- und Sterblichkeitsrate gemessen werden könne. Es fehle der Blick in die Praxis und auf den Patienten. 

"Der Krankenhausalltag gleicht weiterhin einem Dschungel. Die Koordination zwischen Patienten, Angehörigen und Mitarbeitern findet nicht statt", sagte Brysch. Kennzeichnend dafür seien fehlende Ansprechpartner, Verschiebungen medizinischer Untersuchungen, lange Wartezeiten und Terminabbrüche. Patienten und Angehörige seien die Leidtragenden dieser Misere.