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DKG zur Abstimmung des Transparenzgesetzes im Bundesrat

Keine Zustimmung der Länder ohne Inflationsausgleich

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) ruft die Bundesländer auf, dem Krankenhaustransparenzgesetz am 22. März im Bundesrat nicht zuzustimmen. Dazu erklärt der Vorstandsvorsitzende der DKG, Dr. Gerald Gaß:

„Die Bundesländer haben am Freitag im Bundesrat noch einmal die Gelegenheit, nicht nur die stationäre Versorgung in Deutschland zu sichern, sondern sich auch die Hoheit über die Krankenhausplanung nicht von Minister Lauterbach aus der Hand nehmen zu lassen. Auch nach der Sitzung des Vermittlungsausschusses, der keinerlei Zugeständnisse des Ministers an die Länder hervorgebracht hat, geht es im Transparenzgesetz überhaupt nicht um mehr Transparenz für Patientinnen und Patienten. Vielmehr steht die Entmachtung der Länder in der Krankenhausplanung im Vordergrund. Was hingegen weiterhin fehlt, ist der sofortige Inflationsausgleich für die Krankenhäuser, der sie endlich aus einer mittlerweile zweijährigen schweren wirtschaftlichen Krise holen könnte, in der sie inflationsbedingt mehr ausgeben als einnehmen. Entsprechende Zugeständnisse Lauterbachs finden sich nur in vagen Protokollnotizen ohne jede Verbindlichkeit. Auf dieser Basis kann kein Krankenhaus verlässlich planen, und keine Bank wird einer angeschlagenen Klinik mit dieser nebulösen politischen Perspektive noch einen Kredit gewähren. Auch das mittlerweile an die Öffentlichkeit geratene Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz – das Gesetz zur Krankenhausreform – zeigt, dass Lauterbach dem inflationsbedingten Krankenhaussterben in der Fläche weiter tatenlos zuschauen wird. In diesem verspricht der Minister zwar die Anhebung der Landesbasisfallwerte im Jahr 2025. Wie die Kliniken 2024 aber ein drittes Jahr ohne Ausgleich überstehen sollen, bleibt offen. Bereits die Insolvenzzahlen der ersten Wochen dieses Jahres deuten darauf hin, dass wir die Insolvenz-Rekorde von 2023 noch einmal übertreffen werden. Auch die Erhöhung der Tarifrate ergibt voraussichtlich einen mittleren dreistelligen Millionenbetrag. Allerdings kann auch dieser die 500 Millionen Euro Defizit, die die Krankenhäuser jeden Monat verbuchen, nicht ansatzweise ausgleichen.  

Wir fordern daher insbesondere die Regierungschefinnen und -chefs der Bundesländer mit rot-grünen, rot-grün-gelben bzw. rot-rot-grünen Mehrheiten auf, die Gesundheitsversorgung in ihren Ländern über innerparteilichen Zusammenhalt zu stellen, das Transparenzgesetz im Bundesrat abzulehnen und nochmals nachdrücklich einen Ausgleich der inflationsbedingten Mehrausgaben in Form kurzfristiger Anpassung der Landesbasisfallwerte einzufordern. Dieses Transparenzgesetz bringt weder mehr Transparenz, noch verbessert es die Gesundheitsversorgung. Im Gegenteil, die flächendeckende Krankenhausversorgung ist in Deutschland so gefährdet wie nie zuvor.“

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