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Sind kirchliche Körperschaften des öffentlichen Rechts insolvenzfähig?

Rechtslage auch aufgrund der Insolvenzordnung zweifelhaft

Eigentlich sollte mit dem Inkrafttreten der Insolvenzordnung im Jahre 1999 die Rechtslage deutlich einfacher werden:

Waren zuvor Körperschaften des öffentlichen Rechts im Regelfall für konkursunfähig gehalten worden, wurden nun durch die Regelung in § 12 Abs. 1 InsO zwar Bund und Länder ausdrücklich für insolvenzfähig erklärt, andere juristische Personen des öffentlichen Rechts, die der Landesaufsicht unterstehen, aber nur, wenn das Landesrecht eine entsprechende Insolvenzunfähigkeit vorsieht.

Während entsprechende Regelungen für politische Gemeinden im Landesrecht zu finden sind, fehlen sie für Kirchengemeinden, die als Körperschaften des öffentlichen Rechts organisiert sind.

Dies würde auf dem ersten Blick für ihre Insolvenzfähigkeit sprechen; tatsächlich wird dies, soweit ersichtlich, allerdings nur von einzelnen Stimmen in der Fachliteratur vertreten. Die nach wie vor herrschende Meinung geht demgegenüber davon aus, dass kirchliche Körperschaften des öffentlichen Rechts vor dem Hintergrund ihrer Selbstverwaltungsgarantie, wie sie insbesondere in Art. 140 GG in Verbindung mit Art. 137 Abs. 3 WRV, aber auch staatskirchenvertraglich gewährleistet wird, dennoch insolvenzunfähig sind.

Es wäre, so wird argumentiert, mit der Selbstverwaltungsgarantie nicht zu vereinbaren, wenn das ganze Handeln einer kirchlichen Körperschaft des öffentlichen Rechts einem Insolvenzverwalter überantwortet und von dessen Zustimmung abhängig gemacht werden würde.

Nach wie vor fehlt es allerdings an einer Bestätigung der einen oder der anderen Sichtweise durch eine gerichtliche Entscheidung. Wenngleich einiges dafür spricht, dass sich auch ein Gericht den immerhin beachtlichen Argumenten der herrschenden Meinung anschließen würde, ist dies keineswegs gesichert.

Insofern bleibt diese Frage weiterhin ungeklärt. Gerne halten wir Sie dazu auf dem Laufenden und stehen Ihnen natürlich jederzeit bei Fragen und Beratungsbedarf zur Seite. Jetzt Kontakt aufnehmen!