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Antrag der Trägergesellschaft stattgegeben: Einstweilige Verfügung gegen Falschbehauptungen

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Aurich. Das Landgericht Hamburg hat am 26. März 2024 auf Antrag der Trägergesellschaft Kliniken Aurich-Emden-Norden mbH eine einstweilige Verfügung erlassen, mit der dem Verlag der ‚Ostfriesischen Nachrichten‘ und einer Redakteurin die weitere Verbreitung der wesentlichen Behauptungen aus einem im Januar dieses Jahres erschienenen Artikel untersagt worden sind. Unter anderem ging es um die unwahren Aussagen, dass sich Rettungswagen in der Auffahrt angeblich gegenseitig blockierten, Kapazitäten für die Behandlung von Gallenwegserkrankungen abgebaut worden seien, Patienten mit Herzinfarkt ‚abgebügelt‘ würden und Patienten von der Intensivstation verlegt würden, obwohl sie nicht verlegt werden dürften. Die Falschbehauptung, dass bei Krankentransporten zwischen unseren Kliniken Patienten in Rettungswagen versterben würden, hatten die ‚Ostfriesischen Nachrichten‘ und die Redakteurin bereits kurz nach der Veröffentlichung des Artikels widerrufen, nachdem der Leiter des Rettungsdienstes protestiert hatte. Die untersagten Äußerungen dürfen nicht weiter verbreitet werden. Geschieht dies doch, droht ein Ordnungsgeld bis zu 250.000 Euro, ersatzweise Ordnungshaft. Gegen die Entscheidung kann Widerspruch eingelegt werden. Der Geschäftsführer der Trägergesellschaft, Dirk Balster, zeigt sich zufrieden über den Gerichtsbeschluss: „Diese falsche Berichterstattung auf der Grundlage fragwürdiger ‚Quellen‘ zerstört nicht nur grundlos das Vertrauen unserer Patienten und frustriert unsere hoch engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sondern gefährdet mit ihrem abschreckenden Effekt bei potentiellen Bewerbern die medizinische Versorgung. Wir hoffen, dass die ‚Ostfriesischen Nachrichten‘ zu einer fairen Bericht-erstattung zurückfinden.“