Neue Hybrid-DRG-Vereinbarung 2024
Endoskopische Punktionen und ERCP sind enthalten
Am 27. März 2024 wurde kurz vor Ende der Deadline eine Einigung der Selbstverwaltung zu den Hybrid-DRG erzielt. Die neue Hybrid-DRG-Vereinbarung ist bereits online und unter anderem auf der Webseite der DKV verfügbar.
Gemäß den Vorschlägen der DGVS sind die endoskopischen Punktionen und die ERCP inklusive Stentwechsel enthalten. Eine genaue Liste aller OPS-Codes für die Hybrid-DRG finden Sie in Anlage 1 der Vereinbarung.
Die neuen Leistungen sind für den Zeitraum vom 01.01.2025 bis 31.12.2025 avisiert. Die Berechnung der Fallpauschalen der Hybrid-DRG für das Jahr 2025 findet in Analogie zu dem im Abschlussbericht Weiterentwicklung des aG-DRG-Systems für das Jahr 2024 beschriebenen Verfahren statt. Mit der Umsetzung der Kalkulation ist das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) und das Institut des Bewertungsausschusses (InBA) beauftragt, Eckpunkte für die Kalkulation der Fallpauschalen sind in Anlage 2 der Vereinbarung dargestellt.
Als Gastroenterolog*innen können wir wahrscheinlich zufrieden sein, auch wenn weitere Anpassungen erforderlich sind. Es bleibt die Ungewissheit, wie die Hybrid-DRG kalkuliert wird und wie sie in der Praxis ankommt. Eine belastbare Abschätzung der Auswirkungen auf die Leistungs- und Vergütungsstruktur der Krankenhäuser ist derzeit noch nicht möglich. Um eine sachgerechte Kalkulation zu unterstützen, steht die DGVS in engem Austausch mit dem InEK. Aktuell bereiten wir unter Federführung von Professor Jörg Albert eine Auswirkungsanalyse vor, über die wir Sie an dieser Stelle in Kürze ebenfalls informieren werden. Auch eine Rückmeldung des BMG zur neuen Vereinbarung steht noch aus.
Wir bleiben gespannt auf weitere Entwicklungen und werden Sie auf dem Laufenden halten.