Verträge nach § 127 Abs. 2 SGB V: Rechtsunsicherheit bei der Weiterleitung von medizinischen Detaildaten von Versicherten zu Hilfsmittelversorgungen an gesetzliche Krankenkassen
Verträge nach § 127 Abs. 2 SGB V: Rechtsunsicherheit bei der Weiterleitung von medizinischen Detaildaten von Versicherten zu Hilfsmittelversorgungen an gesetzliche Krankenkassen (BVMed).