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Nachtrag vom 23.5.2023 zum § 301 Datenaustausch

Nachtrag vom 23.5.2023 mit Wirkung zum 1.7.2023 bzw. 1.8.2023 zur 4. Fortschreibung vom 12.8.2022 mit Wirkung zum 1.4.2023 der Rahmenvereinbarung zur Datenübertragung von Abrechnungsdaten bei Krankenhausleistungen in Verbindung mit §17c KHG (DKG).

































Az. S 28 KR 1213/22 ER: Mit der Übermittlung der KAIN Nachricht per DTA hat die Krankenkasse bereits eine hier unzulässige Regelung über die Aufschlagsszahlung getroffen

Az. S 28 KR 1213/22 ER: Mit der Übermittlung der KAIN Nachricht zum Schlüssel 30 mit der Ausprägung MDK04 per elektronischen Datenaustausch (DTA) hat die Krankenkasse auch bereits eine Regelung über die Festsetzung einer Aufschlagszahlung getroffen, auch wenn sie weder ein Begleitschreiben versandt hat und die Rechtsmittelbelehrung fehlt (Urteilsbegründung).

































































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