Az. L 5 KR 347/20: Aufrechnungsverbot für Krankenkasse
Az. L 5 KR 347/20: Die Krankenkasse habe allein eine sachlich-rechnerische Prüfung und keine Auffälligkeitsprüfung in Auftrag gegeben (Urteilsbergründung).
Az. L 5 KR 347/20: Die Krankenkasse habe allein eine sachlich-rechnerische Prüfung und keine Auffälligkeitsprüfung in Auftrag gegeben (Urteilsbergründung).
S 46 KR 2242/19: Wirksames Aufrechnungsverbot ergibt sich konkludent aus den Regelungen des Landesvertrages NRW (2015) - Unterscheidung einer "sachlich falschen Abrechnung" sowie einer "Abrechnung, die auf unzutreffenden Angaben beruht, die vom Krankenhaus zu vertreten sind" (Urteilsbegründung).