Keine Vergütung bei externer Strahlentherapie
Az. B 1 KR 15/21: Engere Grenzen für Kooperation von Krankenhäusern mit externen Leistungserbringern (Medizinrecht Saarland).
Az. B 1 KR 15/21: Engere Grenzen für Kooperation von Krankenhäusern mit externen Leistungserbringern (Medizinrecht Saarland).
Für die im Versorgungsauftrag ausgewiesenen Bereiche hat das Krankenhaus die räumliche, apparative und personelle Ausstattung zur Erbringung der wesentlichen Leistungen selbst vorzuhalten (Presseaussendung).