Az. B 1 KR 18/20 R: Das Qualitäts- und Wirtschaftlichkeitsgebot gebietet, "den Weg des gesicherten Nutzens (TAVI-Eingriffe) zu gehen"
Az. B 1 KR 18/20 R: Das Qualitäts- und Wirtschaftlichkeitsgebot gebietet, "den Weg des gesicherten Nutzens (TAVI-Eingriffe) zu gehen" (Medizinrecht RA Mohr).