Az. B 1 KR 26/21 R: Krankenkasse muss Leistungen unter Arztvorbehalt nur bei Erbringung durch einen Arzt vergüten
Az. B 1 KR 26/21 R: Gesamtrisiko der Krankenhausbehandlung unter Beteiligung eines Nichtarztes trägt das (unwissende) Krankenhaus (Medizinrecht RA Mohr).