Az. S 14 KR 154/19: Um ein unwirtschaftliches Fallsplitting bei geplanter Wiederaufnahme zu vermeiden, muss das Krankenhaus zum Instrument der Beurlaubung greifen
Az. S 14 KR 154/19: Um ein unwirtschaftliches Fallsplitting bei geplanter Wiederaufnahme zu vermeiden, muss das Krankenhaus zum Instrument der Beurlaubung greifen (Urteilsbegründung).