Az. L 4 KR 138/17: Die Implantation einer Knie-TEP im Jahr 2011 entspreche dem Versorgungsauftrag der Fachrichtung Chirurgie, wenn eine Fachrichtung Unfallchirurgie nicht im Krankenhausplan explizit ausgewiesen sei
Az. L 4 KR 138/17: Die Implantation einer Knie-TEP im Jahr 2011 entspreche dem Versorgungsauftrag der Fachrichtung Chirurgie, wenn eine Fachrichtung Unfallchirurgie nicht im Krankenhausplan explizit ausgewiesen sei (Urteilsbegründung).