Krankenkassen und Behörden seien unfähig, die Daten zu verarbeiten
Krankenkassen und Behörden seien unfähig, die Daten zu verarbeiten (Handelsblatt).
Krankenkassen und Behörden seien unfähig, die Daten zu verarbeiten (Handelsblatt).
Az. B 1 KR 36/17 R: Behandlung mit Bevacizumab (Avastin) bei Glioblastoma multiforme im Off-Label-Use - Leistungserbringer sollten sich der arzneimittelrechtlichen Zulassung Zusatzentgelt auslösender Wirkstoffe vergewissern (Medizinrecht RA Mohr).
Az. B 1 KR 36/17 R: Bevacizumab (Avastin) bei Glioblastoma multiforme im Off-Label-Use nicht als Zusatzentgelt abrechenbar (Urteilsbegründung).
Off-Label-Use: Übernahme der Kosten eines Arzneimittels für eine Anwendung, die nicht von seiner Genehmigung für das Inverkehrbringen erfasst ist, durch ein nationales Krankenversicherungssystem verstößt nicht gegen das Unionsrecht (Europäischer Gerichtshof).
Az. B 1 KR 36/17 R: BSG zur Abrechnung eines Zusatzentgeltes für die Behandlung mit Bevacizumab (Avastin) bei Glioblastoma multiforme im Off-Label-Use (Terminbericht).
Az. B 1 KR 36/17 R: BSG zur Abrechnung eines Zusatzentgeltes für die Behandlung mit Bevacizumab (Avastin) bei Glioblastoma multiforme im Off-Label-Use (Terminvorschau).