BSG: Positionierung zum Off-Label-Use als ultima ratio erwartet
Bundessozialgericht werde Grundsatzurteil zum Off-Label-Use bei lebensbedrohlichen Erkrankungen sprechen (Pressenachricht).
Bundessozialgericht werde Grundsatzurteil zum Off-Label-Use bei lebensbedrohlichen Erkrankungen sprechen (Pressenachricht).
Az. B 1 KR 20/22 R: Trifft die Regelung eines Verlegungsabschlages nur auf behandlungsbedürftige Personen zu? (Terminvorschau 26/23).
Az. B 1 KR 30/22 R, B 1 KR 31/22 R, B 1 KR 35/22 R: Stellt der automatisiert übermittelte Kostenübernahmedatensatz eine Kostenübernahmeerklärung dar (Terminvorschau 26/23).
Az. L 10 KR 377/21 KH: Krankenkasse durfte nach Landesvertrag NRW nicht aufrechnen (Urteilsbegründung).
Az. B 6 KA 6/22 R: Eine ermächtigte Psychiatrische Institutsambulanz muss nicht über einen eigenen ärztlichen Leiter verfügen (Urteilsbegründung).
Fiktives wirtschaftliches Alternativverhalten ist kein Grund mehr für Fallzusammenführungen (Kaysers Consilium, PDF, 122 kB).
Az. B 1 KR 10/22: Kein Raum mehr für Rechtsfigur des fiktiven wirtschaftlichen Alternativverhaltens (Medizinrecht Saarland).
Az. B 1 KR 14/22 R: Das Wirtschaftlichkeitsgebot steht der Vereinbarung von Aufrechnungsverboten nicht entgegen (Medizinrecht Saarland).
Az. B 1 KR 19/21 R: Beschränkte Amtsermittlungspflicht des Gerichts im Falle einer durch die Krankenkasse unterlassenen MDK-Einzelfallprüfung (Medizinrecht RA Mohr).
Az. B 1 KR 3/22 R: Kein Wegfall des Vergütungsanspruches bei falschen Angaben zur Dringlichkeit einer Transplantation (Urteilsbegründung).
Az. B 1 KR 14/22 R: Vergütungsanspruch des Krankenhauses war durch landesvertragliche Aufrechnungsbeschränkung gedeckt (Quaas & Partner).
Az. B 1 KR 11/22 R: Krankenkasse muss bei verweigerter MBEG keine Aufwandspauschale zahlen (Urteilsbegründung).
Az. B 1 KR 4/22 R: Keine Aufwandspauschale bei Verlegung ohne Sachgrund (Urteilsbegründung).
Az. B 1 KR 14/22 R: BSG bestätigt landesvertragliches Aufrechnungsverbot für Nordrhein-Westfalen (KMH-Medizinrecht).
Az. B 1 KR 10/22 R: Die Voraussetzungen einer Fallzusammenführung nach der Fallpauschalenvereinbarung 2019 lagen nicht vor (Terminbericht 16/23).
Az. B 1 KR 14/22 R: Der Vergütungsanspruch des Krankenhauses war durch landesvertragliche Aufrechnungsbeschränkung legitimiert / Krankenkassen ziehen Revision in Parallelverfahren B 1 KR 32/21 R, B 1 KR 5/22 R, B 1 KR 38/22 R und B 1 KR 42/22 R zurück (Terminbericht 16/23).
Az. B 1 KR 6/22 R: Die Kodierung von Prozeduren knüpft an den jeweils definierten Eingriff an (Medizinrecht RA Mohr).
Az. B 3 KR 7/21 R: Krankenkassen müssen Apotheken unvermeidbare Verwurfsmengen bei der Zytostikazubereitung vergüten (Urteilsbegründung).
BSG verhandelt zu landesrechtlichem Aufrechnungsverbot in Thüringen, NRW und Hamburg sowie zur Fallzusammenlegung wegen fiktiven wirtschaftlichen Alternativverhaltens (Terminvorschau 16/23).
Kein Anspruch auf Aufwandspauschale bei Veranlassung des Prüfverfahrens durch ein Fehlverhalten des Krankenhauses (Medizinrecht RA Mohr).
Versorgungsbedarfsprüfung für eine nicht an das Krankenhaus angebundene PIA nach § 118 Abs. 4 SGB V (Medizinrecht RA Mohr).
Az. B 1 KR 4/22 R: BSG bejaht Schadensersatzanspruch bei unnötiger Verlegung (Medizinrecht Saarland).
Az. B 1 KR 11/22 R: Keine Aufwandspauschale bei Veranlassung der Prüfung durch das Krankenhaus (Medizinrecht-Saarland).
Az. L 9 KR 265/20: Rückforderung der Krankenkasse bei mangelnden Vergütungsanspruch geht vor das BSG (IWW Institut).
Az. B 1 KR 33/21 R: Die Bronchoskopische Lungenvolumenreduktion mit Coils entsprach 2016 nicht dem Qualitätsgebot (Medizinrecht RA Mohr).
Az. B 1 KR 11/22 R: Kliniken müssen längere Verweildauer auch digital begründen (Ärztezeitung).
Az. B 1 KR 6/22 R: Eine partielle Maxillektomie ist bei Korrektur des Nasenseptums oder der Concha nasalis mit 5-771.10 zusätzlich zu verschlüsseln (Urteilsbegründung).
Az. B 6 KA 13/21 R: Die Ermächtigung zum Betrieb einer PIA darf nicht von der fehlenden Ausweisung des geplanten Standortes im Krankenhausplan abhängig gemacht werden (Medizinrecht RA Mohr).
Az. B 1 KR 3/22 R: Falschangaben zur Dringlichkeit einer Transplantation haben keine Vergütungsrelevanz (KM H-Medizinrecht).
Az. B 6 KA 6/22 R: Eine ermächtigte Psychiatrische Institutsambulanz muss nicht über einen eigenen ärztlichen Leiter verfügen (Terminbericht 11/23).
Az. B 6 KA 7/22 R: Auch bei entfernt gelegener Satelliten-Tagesklinik kann ein Anspruch auf eine Ermächtigung nach zum Betrieb einer Psychiatrischen Institutsambulanz bestehen (Terminbericht 11/23).
Az. B 1 KR 11/22 R: Keine Aufwandspauschale bei Veranlassung der Prüfung durch Fehlverhalten des Krankenhauses (BDO Legal).
Az. B 1 KR 37/21 R: Die rechtliche Einordnung der Kündigung eines Versorgungsauftrages gem. § 110 SGB V habe sich geändert (Medizinrecht RA Mohr).
Az. B 1 KR 37/21 R: Die beklagten Krankenkassen waren nicht befugt, über die Kündigung des Versorgungsvertrages durch Verwaltungsakt zu entscheiden (Urteilsbegründung).
Az. B 1 KR 33/21 R: Die bronchoskopische LVR mittels Einlage von Coils entsprach 2016 nicht dem Qualitätsgebot (Urteilsbegründung).
Az. B 1 KR 4/22 R: Keines sachlichen Grundes für eine Verlegung bedarf es, wenn hierdurch füLr die Krankenkasse keine Mehrkosten entstehen (Terminbericht 07/23).
Az. B 1 KR 3/22 R: Einer Verletzung der Melderegelung bei Transplantationen komme keine Vergütungsrelevanz zu (Pressemeldung).
Az. B 1 KR 6/22 R: Eine partielle Maxillektomie ist nicht Teil eines Eingriffes an der unteren Nasenmuschel und daher separat zu kodieren (Medizinrecht RA Mohr).
Az. B 1 KR 4/22 R: Ist dem Wirtschaftlichkeitsgebot mit dem Verlegungsabschlag Genüge getan? (Terminvorschau 07/23).
BSG: Kündigung eines Versorgungsvertrags nicht durch Verwaltungsakt (KMH-Medizinrecht).
Bundessozialgericht festigt Einnahmen von Beleghebammen in Krankenhäusern (Deutsches Ärzteblatt).
Krankenkassen müssen bei der Herstellung von Zytostatika-Zubereitungen für ambulante Chemotherapien anfallende Arzneimittelverwürfe bezahlen (Pharmazeutische Zeitung).
Az. B 1 KR 37/21 R: Die Kündigung des Versorgungsvertrages nach § 110 SGB V durfte nicht in der Form eines Verwaltungsaktes erklärt werden (Urteilsbegründung).
BSG: Vorschlag eines steuerfinanzierten gesetzlichen Krankenversicherungssystems (Frankfurter Allgemeine Zeitung).
Zweistufiges Prüfungsschema bei der Vergütung für ein Sozialpädiatrisches Zentrum (SPZ) (Medizinrecht RA Mohr).
Az. B 1 KR 6/22 R: Es ist weder jeder einzelne Handgriff zu kodieren, noch werden alle zur Erreichung des Behandlungsziels erforderlichen Maßnahmen insgesamt in einem OPS-Kode zusammengefasst (Terminbericht 1/23).
Tod im Schockraum: Vergütung als stationäre Krankenhausbehandlung? (BDO Legal).
Az. L 16 KR 746/20: Kein Zurückbehaltungsrecht der Krankenkassen für NRW-Krankenhausabrechnungen (Urteilsbegründung).
Az. B 1 KR 57/22 B: Nichteinleitung eines Prüfverfahrens führt zum Beweisverwertungsverbot (Medizinrecht Saarland).
Az. B 1 KR 30/22 B: Keine Vergütung einer stationär durchgeführten, jedoch auch ambulant vornehmbaren Thrombozytentransfusion (Beschluss).
Az. S 16 KR 2320/21: Eine Begründung der stationären Behandlungsnotwendigkeit kann sich schon aus den übermittelten Nebendiagnosen ergeben (Medcontroller).
Az. B 1 KR 57/22 B: Nichteinleitung eines Prüfverfahrens durch die KK hat bei isolierter Prüfung der strukturellen Mindestvoraussetzungen einer Komplexleistung ein Beweisverwertungsverbot hinsichtlich der Behandlungsunterlagen zur Folge (Beschluss).
Welches Datum ist maßgeblich für die quartalsbezogene Prüfquote? (Medcontroller).
Az. B 6 KA 9/21 R: Voraussetzungen und Vergütungspauschale einer Hochschulambulanz (KMH-Medizinrecht).
Az. B 1 KR 19/21 R: Ohne Prüfverfahren der Krankenkasse keine Mitwirkungspflicht des Krankenhauses zur Sachverhaltsaufklärung (Quaas & Partner).
Az. B 1 KR 19/21 R: Therapieoptionen müssen bei bariatrischen Operationen zuvor nicht tatsächlich ausgeschöpft werden (Urteilsbegründung).
Bundessozialgericht zur Vergütung von stationären SIRT-Behandlungen im Rahmen einer Studie (Urteilsbegründung).
Az. B 1 KR 14/21 R: Zwischen der Entlassungsentscheidung und der Fortsetzung der Behandlung gelten 10 Tage als überschaubares Zeitintervall für das erforderliche Behandlungskontinuum (Medizinrecht RA Mohr).
Az. B 1 KR 31/21 R: Die Entscheidungen des Schlichtungsausschusses nach § 19 KHG finden grundsätzlich nur Anwendung auf zukünftige Behandlungsfälle, aber... (Medizinrecht RA Mohr).
Az. B 1 KR 14/21 R: Beurlaubung als wirtschaftliches Alternativverhalten (Der Krankenhaus-Justiziar).
Az. L 1 KR 565/18: Halluzinosen, die in Verbindung mit einer Parkinson-Demenz auftreten, seien gemäß Exklusivum regelmäßig nicht mit einem Kode aus F06 kodierbar, sofern sie diagnostisch nicht abgrenzbar seien (Urteilsbegründung).
Az. B 1 KR 17/21 R: Rückverweis an Vorinstanz zur Klärung, auf welche Rechnungskomponenten die PrüfvV und die Präklusionsregeln anwendbar seien (Urteilsbegründung).
Az. B 1 KR 14/21 R: Die oberste Sozialgerichtsbarkeit unterlaufe den Sinn der Fallpauschalenvereinbarung (Medcontroller).
Az. S 16 KR 341/18: Ist für die Kodierung des akuten Nierenversagens ein anzunehmender Grundwert zulässig? (Med-Juris).
Az. B 1 KR 14/21 R: Rechtsprechung zur Fallzusammenfassung aufgrund fiktiv-wirtschaftlichen Alternativverhaltens erneut bekräftigt (Quaas & Partner).
Az. B 1 KR 41/22 B: Krankenkasse wollte den Rechtsträger des Krankenhauses verklagen, befand sich jedoch im Irrtum über dessen organisatorisch-rechtliche Ausgestaltung (Urteilsbegründung).
Az. B 8 SO 2/21 R: Ansprüche gegen das Sozialamt können nicht abgetreten werden (Ärztezeitung).
Az. B 3 KR 5/21 R: Werbebeilage in der Mitgliederzeitschrift einer Krankenkasse stelle eine vertragswidrige, zu unterlassende Beeinflussung der Versicherten dar (Bundessozialgericht).
Az. B 1 KR 35/22 B: Aus einer formal unorthodoxen Klageerhebung kann nicht abgeleitet werden, dass der Krankenkasse der Klageerhebungswille fehlte (Urteilsbegründung).
Az. L 1 KR 60/21: Die Fortführung einer ambulant begonnenen Strahlentherapie i.R. einer stationären Behandlung unterliege der Gesamtverantwortung und dem Therapiekonzept der Krankenhaus-Ärzte (BDO Legal).
Az. B 6 KA 13/21 R: Erteilung einer Ermächtigung zum Betrieb einer psychiatrischen Institutsambulanz PIA kann nicht versagt werden, weil am Standort der PIA keine stationäre Krankenhausbehandlung beplant ist (Urteilsbegründung).
Az. B 1 KR 31/21 R: Dem Vergütungsanspruch des Krankenhauses nach Maßgabe der DRG F03E stand die unzutreffend kodierte Hauptdiagnose Q23.0 (anstatt Q23.1) nicht entgegen, trotz vom MDK (unrichtig) geforderter Kodierung der I35.0 (Urteilsbegründung).
Az. L 9 KR 392/20: Die Erbringung von TAVI-Leistungen an Kliniken ohne herzchirurgische Abteilung entsprach schon im Jahr 2014 nicht dem Qualitätsgebot (Urteilsbegründung).
Az. L 16 KR 251/21: Krankenkassen (oder die einzelnen mit Kodier- und Abrechnungsfragen betrauten DRG-Manager) haben keine alleinige Deutungshoheit über die Richtigkeit einer Krankenhausrechnung und damit die Berechtigung zur Zahlungsverweigerung von Anfang an (Urteilsbegründung).
Az. B 1 KR 26/21 R: Gesamtrisiko der Krankenhausbehandlung unter Beteiligung eines Nichtarztes trägt das (unwissende) Krankenhaus (Medizinrecht RA Mohr).
Az. L 10 KR 385/21 KH: Bei ordnungsgemäßer 301-Datenübermittlung ist eine bariatrische Operation durch die Krankenkasse auch ohne Kostenzusage zu bezahlen, wenn keine MD-Prüfung eingeleitet wurde (Urteilsbegründung).
Fiktives wirtschaftliches Alternativverhalten: BSG wird entscheiden (BDO Legal).
Az. B 1 KR 26/21 R: Den Umfang des Erstattungsanspruches bei Erbringung von Krankenhausleistungen durch einen betrügerischen Nichtarzt hat die Vorinstanz noch zu ermitteln (Urteilsnbegründung).
Az. B 1 KR 11/22 R: Voraussichtliche Verweildauerüberschreitung nicht angezeigt, trotzdem Anspruch auf Aufwandspauschale? (Bundessozialgericht).
Dem schrankenlosen Begehren der Kostenträger nach wirtschaftlichem Alternativverhalten wurde für den Moment Einhalt geboten (Med-Juris).
Az. B 1 KR 17/22 R: Erledigt eine vorbehaltliche Zahlung der Krankenkasse unter gleichzeitiger Bestreitung des Vergütungsanspruches den Rechtsstreit? (Bundessozialgericht).
Az. L 10 KR 907/19: Keine wirksame Klageerhebung einer Krankenkasse wegen Nichteinhaltung der Schriftform (Urteilsbegründung).
Az. B 1 KR 5/21 R: Krankenkasse muss erforderliche teilstionäre Krankenhausbehandlung als wirtschaftlichere Alternative vergüten (Beck).
Az. B 1 KR 25/20 B: Nichtzulassungsbeschwerde abgelehnt - Krankenhaus bleibt auf den Kosten für die Behandlung mit Kepivance (Palifermin) sitzen (Beschluss).
Az. B 1 KR 30/20 R: Auch ein unklarer Versicherungsstatus führt bei Notfallbehandlung zur Leistungspflicht der AOK (Urteilsbegründung).
Az. B 1 KR 78/21 B, B 1 KR 47/21 B, B 1 KR 48/21 B und B 1 KR 49/21 B: Etliche Erstattungsforderungsklagen der Krankenkasse gingen in ungewohntem formalen Erscheinungsbild ein (Urteilsbegründung).
Az. B1 KR 30/20 R: Krankenkasse muss Kosten für stationäre Krankenhausbehandlung eines Asylbewerbers tragen (Urteilsbegründung).
Az. L 11 KR 542/18: Weder die Aufnahme in die Stroke Unit noch die Einleitung der Lyse vor der Verlegung eines Schlaganfallpatienten sprechen für den Beginn der vollstationären Krankenhausbehandlung (Urteilsbegründung).
Az. L 11 KR 637/20: Eine "nur" sachlich falsche Abrechnung kann in der Regel nicht als auf vom Krankenhaus zu vertretenden Angaben beruhend angesehen werden (Urteilsbegründung).
Az. B 1 KR 15/21 R: Ort der Leistungserbringung und Wesentlichkeit der Leistung sind entscheidend (Seufert-Law).
Az. B 1 KR 15 /21 R: Eine nicht im Krankenhaus erbrachte ärztliche Leistung, für die auch keine Einrichtungen, Mittel und Dienste des Krankenhauses eingesetzt wurden, ist keine Krankenhausleistung im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 1 KHEntgG (Medizinrecht RA Mohr).
Az. B 1 KR 19/21 R: Bariatrische Operationen: Therapieoptionen müssen zuvor nicht tatsächlich ausgeschöpft werden (BDA).
Az. B 1 KR 19/21 R: Einwendungsausschluss ohne Prüfverfahren? (Medizinrecht Saarland).
Az. B 1 KR 5/21 R: Abrechnung einer teilstationären Behandlung statt einer vollstationären Behandlung (Medizinrecht RA Mohr).
Az. B 1 KR 15/21 R: Krankenhäuser müssen wesentliche Leistungen des Versorgungsauftrages selbst erbringen (Urteilsbegründung).
Az: B 1 KR 38/21 B: Nichtzulassungsbeschwerde abgelehnt - Strittiger Versorgungsauftrag für Kinder- und Jugendpsychiatrie eines Fachkrankenhauses für Kinder- und Jugendmedizin inklusive Kinderpsychosomatik (Gerichtsbeschluss).
Az. B 1 KR 5/21 R: Medizinisches Erfordernis kann i.R. des fiktiven wirtschaftlichen Alternativverhaltens die Vergütung einer (lediglich) teilstationären statt vollstationären Krankenhausbehandlung begründen (Urteilsbegründung).
B 1 KR 27/21 R: Vorinstanz muss z.B. klären, ob das Interventionsprotokoll einen OP-Bericht im Sinne der vom MDK ihrer Art nach konkret angeforderten Unterlagen darstellt (Terminbericht 22/22).
Az. B 1 KR 17/21 R: Vorinstanz muss Differenzierung vornehmen, auf welche Rechnungskomponenten die PrüfvV und damit eine Präklusionsregelung angewendet werden können (Terminbericht 22/22).
Az. B 1 KR 25/21 R: Muss die Behandlung des Versicherten mit Sorafenib und selektiver intravaskulären Radionuklidtherapie (SIRT) im Rahmen einer Studie (2011) stationär vergütet werden? Rückverweis an Vorinstanz (Terminbericht 22/22).