Datenschutz by Design
IT-Sicherheit wird erschreckend wenig mitgedacht (Heiseverlag).
IT-Sicherheit wird erschreckend wenig mitgedacht (Heiseverlag).
Patienten können kostenlose Fotokopien ihrer Behandlungsakten verlangen (Christmann-Law).
Heutige Krankenhausinformationssysteme sind meist monolithische Komplettlösungen (Deloitte).
Am Helios Klinikum Pforzheim wurde die Papierakte von der digitalen Patientenakte (ePa) abgelöst (Pressenachricht).
Das Fachklinikum Mainschleife betreibt sein neues Krankenhaus-Informationssystem (KIS) in der AWS (Amazon Webservices) Cloud (Mediennachricht).
31. Tätigkeitsbericht für den Datenschutz und die Informationsfreiheit 2022 (Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), PDF, 3 MB).
Status quo und Ausblick auf digitale Patientenakten (Tagesschau).
Abwehr von Cyberattacken in der ambulanten und stationären Gesundheitsversorgung (BVOU).
Evangelische Datenschutzaufsicht: Geplante erste Schwerpunktprüfung in evangelischen Krankenhäusern (Pressenachricht).
Das Bundesgesundheitsministerium bereite ein Registergesetz für Gesundheitsdaten vor (Heiseverlag).
Untersuchung: Gesundheitsapps zur Fernbehandlung zeigen Datenschutzmängel (Apotheke AdHoc).
Technische, rechtliche und ethische Rahmenbedingungen von Digitalisierung im Gesundheitswesen: Schlaglichter einer beschleunigten Entwicklung (Bundesgesundheitsblatt Band 66, Heft 2).
Datenschutz verzögere Digitalisierung im Gesundheitswesen nicht (Heiseverlag).
Mehrwert und Risiken bei Cloud-Computing im Gesundheitswesen (Atlas digitale Gesundheitswirtschaft).
Machine Learning im Gesundheitswesen: Datenschutzrechtliche Herausforderungen (Wolters Kluwer).
Cloud-Faxversand via Cloud sei gegenüber dem Internet und den angeschlossenen Geräten weniger exponiert (IAVC).
Im Gesundheitswesen konnten Cloud-Lösungen jüngst ihre Überlegenheit unter Beweis stellen (Computerwoche).
DSGVO sei nicht der Hauptgrund für den Rückstand Deutschlands bei der Digitalisierung im Gesundheitswesen (Deutsches Ärzteblatt).
Berliner Kliniken dürfen externe IT-Profis beauftragen (Tagesspiegel).
Daten von 73 Millionen Versicherten dürfen zum Zwecke der Versorgungsforschung weitergegeben werden (Heiseverlag).
Digitales Entlassmanagement: US-Cloud-Anbieter dürfen bei öffentlichen Vergaben berücksichtigt werden (Haufe).
Patientendokumentation: Datenschutzrechtliche Belange für Einsichtnahme mitunter vorgeschoben (Medizinrecht Saarland).
BfArM ist europaweit eine der ersten Behörden, die ein spezielles Datenschutzzertifikat für digitale Gesundheitsanwendungen entwickeln (BfArm).
Datenschutz im Krankenhaus: Auftragsverarbeitung bei bayerischen öffentlichen Krankenhäusern (Datenschutz-Notizen).
DSGVO-Verstöße: Top 5 der Bußgelder im August 2022 (Dr. Datenschutz).
Universitätsklinikum Ruppin-Brandenburg: Es gebe Schilderungen von Fällen, bei denen der Datenschutz nicht eingehalten wurde (MOZ).
Patientenunterlagen: Kostenlose Einsicht nach Art. 15 DSGVO oder entgeltliche Auskunft nach § 630g Abs. 1 BGB? (Der Krankenhaus-Justitiar).
Cybersicherheit in Krankenhäusern Teil 2: vom Normalfall zum Notfall (Springer).
Az. 7 Sa 63/21: Datenschutzverstöße seitens der Mitarbeiter sind keine Kavaliersdelikte und können eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen (Solidaris).
Krankenhaus-Datenschutz: Alles in die Cloud? (CIO).
Die Zeiten der dicken Patientenakten aus Papier sind in der Helios Klinik Jerichower Land bald vorbei (Pressenachricht).
Handlungsbedarf im praktischen Datenschutz: Ergebnisse der Curacon Datenschutzstudie 2022 (Curacon, PDF, 97 kB).
Bayern erlaubt Cloud-Computing für Krankenhäuser unter Datenschutzauflagen (KH-IT Journal).
EuGH-Vorlage: Kostenfreie Zurverfügungstellung der ersten Kopie einer Patientenakte? (KMH-Medizinrecht).
Datenschutz: Stolpersteine und Risiken bei der Verarbeitung personenbezogener Daten (Curacon, PDF 330 kB).
DSGVO-konforme Messenger: Mit effizienter Vernetzung innerhalb der eigenen Organisation beginnen (ChannelPartner).
Outsourcing von HR-Prozessen im Krankenhaus unter (datenschutz-) rechtlichen Rahmenbedingungen (Der Krankenhaus Justiziar).
Datennutzung im Gesundheitswesen: Bisher ist der Datenschutz im Gesundheitswesen einer der undurchsichtigsten Bereiche im Datenschutzrecht (KKH).
Logopädin gibt nach Behandlung von privat mitversicherten Kindern geschiedener Eltern Daten des Vaters an Abrechnungszentrum weiter und muss Schmerzensgeld zahlen (IWW).
Landesrechtliche Vorgaben zum Datenschutz in bayerischen Kliniken wurden in Anlehnung an die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) angepasst (Medienunterrichtung).
Vertragliche Nebenpflicht des Behandelnden umfasst auch den Schutz der Patientendaten vor unberechtigten internen Zugriffen (Medizinrecht Aktuell).
Überarbeitung des Krankenhausgesetzes soll liberalere Bedingungen für den Einsatz von Auftragsverarbeitern durch bayerische Krankenhäuser schaffen (Noerr).
EU Blockchain Observatory: Blockchain-Anwendungen im Gesundheitswesen und das Potenzial der Distributed-Ledger-Technologie (DLT) für die europäische Gesundheitsbranche (Download, PDF, 1,8 MB).
Der richtige Umgang mit der Aufbewahrung und Löschung der ärztlichen Behandlungsdokumentation ist nicht immer einfach (Kanzlei Wienke & Becker).
Die Verarbeitung schützenswerter, weil sensibler Gesundheitsdaten stellt komplexe Anforderungen an interne Datenschutzbeauftragte (Curacon).
Der Bundesdatenschutzbeauftragter hat den 30. Tätigkeitsbericht für den Datenschutz und die Informationsfreiheit 2021 vorgelegt (Download, PDF, 8 MB).
Praxen datenschutzrechtlich nicht für Fehler von Konnektoren verantwortlich (KBV).
Ordnungsgemäße Datenverarbeitung ist Nebenpflicht des Behandlungsvertrags (KMH-Medizinrecht).
Einfluss der Datenschutz-Grundverordnung auf die Datenqualität bei der Erhebung von Registerdaten (Springer).
T-Systems führt die Open Telekom Cloud nun auch in der Schweiz ein (Pressemitteilung).
Datenschutzverstöße bei TI-Konnektoren im Gesundheitswesen (Heiseverlag).
Praxisverkauf: Unklarheiten zu DSGVO-Pflichten bei Übergabe der Patientenakten (Medical Tribune).
TK-Landesvertretung Rheinland-Pfalz zu den Möglichkeiten der Datennutzung im Gesundheitswesen (Pressemitteilung).
69 % sehen eine Verschärfung des Datenschutzes durch die DSGVO (Curacon).
Daten nutzen, nicht nur schützen! (Die Zeit).
Helios Klinik Köthen: Digitale Patientenakte sorgt für mehr Patientensicherheit (Pressemitteilung).
Oberster Datenschützer beharrt auf Nachbesserungen bei elektronischer Patientenakte (Handelsblatt).
Versendung medizinischer Daten - die zulässigen Versandwege (Medizinrecht Aktuell).
Wieso die Faxnutzung als kritisch eingestuft wird (Buchreport).
NRW-Krankenhäuser: Nachweispflicht zur datenschutzkonformen Sicherung von Patientenunterlagen im Insolvenzfall (Solidaris).
Datenschutzverstoß des Arbeitgebers MDK? (Beck Aktuell).
Instant-Messengerdienste und die Fallstricke beim Einsatz in Kliniken (Curacon).
DSGVO behindert medizinische Notfallversorgung und gefährdet Menschenleben (DGOU).
Stellungnahme fehlende Kontrollen... (Uniklinik Magdeburg).
Das Telefax - ein Tabu für Gesundheitsdaten (BFS).
88% der Einrichtungen nutzen das Fax als Kommunikationsmittel (Curacon).
Dürfen Ärzte Patientenunterlagen noch per Fax an andere Ärzte übersenden oder verstößt dies gegen das Datenschutzrecht? (Christmann Law).
Wo stehen wir nach drei Jahren DSGVO? (Curacon).
Gesundheitspolitische Positionen in Orthopädie und Unfallchirurgie zur Bundestagswahl 21 (BVOU, PDF, 86 kB).
Fax-Nutzung zur Übertragung von personenbezogenen Daten: Risiko für die Integrität der Patientendaten (Curacon).
Präzisierung des Datenschutzes zur Nutzung medizinischer Daten gefordert (Sat1).
Neues zum Datenschutzrecht: BGH erweitert den Auskunftsanspruch (Curacon).
8.000 Euro Schmerzensgeld nach Art. 82 DSGVO weg. Datenschutzverstoßes des Arbeitgebers (Anwalt).
Fax-Nutzung zur Übertragung von personenbezogener Daten: Risiko für die Integrität der Patientendaten (Curacon).
Sorge um Traumaregister: Schadet der EU-Datenschutz dem Gesundheitswesen? (RND).
Sachverständigenrat Gesundheit mit seinem Gutachten auf Abwegen (Freie Ärzteschaft).
Vorsitzender des Sachverständigenrates zu Potenzialen der Digitalisierung für die Versorgung (VdEK).
Wir müssen die DSGVO dringend ändern (Frankfurter Allgemeine Zeitung).
Patientenrechte im Kontext des Beschwerdemanagements - Die Einsichtnahme in die Behandlungsunterlagen (Springer).
Unfallchirurgen fordern Rechtssicherheit für TraumaRegister (DGOU).
Unzulässige Weitergabe von Mailadressen an außereuropäische Newsletterdienstleister (Der Standard).
Bundesdatenschutzbeauftragter: Unverständnis für Forderungen des Sachverständigenrates (Ärztezeitung).
Datenschutzbeauftragter kritisiert Bundesministerium für Gesundheit (Deutsches Ärzteblatt).
Patientendaten ohne Einwilligung weitergegeben - Krankenhaus muss 50.000 Euro Bußgeld zahlen (Jorzig Rechtsanwälte).
BG Klinikum Hamburg unterrichtet Betroffene über Datenschutz-Panne (Bild).
Az. 10 Sa 2130/19: Arbeitszeiterfassung per Fingerabdruckscan (BDA).
Die Gesellschaft für Informatik befürwortet eine Verfassungsbeschwerde gegen das Digitale-Versorgung-Gesetz (Heiseverlag).
Die AOK Baden-Württemberg muss 1,2 Millionen Euro Bußgeld wegen Verstoßes gegen die Datenschutz-Verordnung zahlen (t3n).
Hackerangriff auf Urologische Klinik München Planegg - Zitat: "Die Universitätsklinik Düsseldorf konnte die Hacker vorigen Herbst auf 300 000 Euro "herunterhandeln""...? (Süddeutsche Zeitung).
OLVG Stadt-Krankenhaus Amsterdam muss wegen unzureichender Sicherung von Patientenakten ein Bußgeld iHv. 440.000 Euro zahlen (Autoriteit Persoonsgegevens (AP)).
Datenschutz-Vorfall am Universitätsklinikum Ulm (Bekanntmachung).
Bruch der Schweigepflicht kostet 4.000 € (Datenschutz-Notizen).
Verstoß des PDSG gegen Datenschutzrecht weiterhin ungeklärt (BDO Legal).
Stellungnahme zum IT-SIG 2.0 (Zweites Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme (IT-Sicherheitsgesetz 2.0)) (Bundesverband KHIT).
Streit um Datenschutz bei elektronischer Patientenakte geht weiter (Deutschlandfunk).
Medizinsektor solle beim Datenschutz entlastet werden (Handelsblatt).
Bundesdatenschützer: Offene Warnung zur elektronischen Patientenakte (Heiseverlag).
Gesundheitsminister hat es bei der Digitalisierung eilig (Netzpolitik).
Az. 6 O 76/20: Auskunftsanspruch eines Patienten gegen eine Klinik (Datenschutz Praxis).
Krankenhäusern wird eine moderne Auftragsdatenverarbeitung ermöglicht (Berliner Krankenhausgesellschaft).