Az. B 1 KR 41/22 B: Krankenkasse verklagt irrtümlich das Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen als vorgeblichen Rechtsträger
Az. B 1 KR 41/22 B: Krankenkasse wollte den Rechtsträger des Krankenhauses verklagen, befand sich jedoch im Irrtum über dessen organisatorisch-rechtliche Ausgestaltung (Urteilsbegründung).