Az. B 6 KA 2/16 R: Kein Ausschluss Institutsambulanzen von Ermaechtigungserweiterung auf Gebuehrenordnungspositionen bei zwingender Erbringung dieser Begleitleistung EBM
Az. B 6 KA 2/16 R: Institutsambulanzen können nicht von der Erweiterung der Ermächtigung auf Gebührenordnungspositionen für Beobachtung und Betreuung bei zwingender Erbringung dieser Begleitleistungen nach dem EBM-Ä ausgeschlossen werden (Urteilsbegründung).