Az. B 1 KR 32/17 R Versorgungsauftrag gem. Weiterbildungsordnung - Chirurgie umfasst Orthopädie Unfallchirurgie bei Knie-TEP
Az. B 1 KR 32/17 R: Zum Zeitpunkt der Leistungserbringung geltende ärztlichen Weiterbildungsordnung bestimmt Inhalt des Versorgungsauftrages eines Plankrankenhauses - Gebiet der Chirurgie umfasse auch Orthopädie und Unfallchirurgie bei Knie-TEP-Mindestmengen (Urteilsbegründung).