Az. B 1 KR 4/19 R: Die Vergütung einer fremdallogenen Stammzelltransplantation kann von der Ordnungsmäßigkeit der Patientenaufklärung und der wirksamen Einwilligung abhängig sein
Az. B 1 KR 4/19 R: Die Vergütung einer fremdallogenen Stammzelltransplantation kann von der Ordnungsmäßigkeit der Patientenaufklärung und der wirksamen Einwilligung abhängig sein - Rückverweis an Vorinstanz (Urteilsbegründung).