Vereinbarung über Ausnahmen zum gesetzlichen Aufrechnungsverbot für unwirksam erklärt
Az. S 18 KR 937/21: Aufrechnungserklärung der Krankenkasse (hier: strittiger OPS 8-981) erfolgte ohne entsprechende Ermächtigungsgrundlage (Urteilsbegründung).
Az. S 18 KR 937/21: Aufrechnungserklärung der Krankenkasse (hier: strittiger OPS 8-981) erfolgte ohne entsprechende Ermächtigungsgrundlage (Urteilsbegründung).
Az. B 6 KA 9/21 R: Voraussetzungen und Vergütungspauschale einer Hochschulambulanz (KMH-Medizinrecht).
Az. L 12 KR 546/21: Eine Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) nicht ASV-teilnahmeberechtigt gemäß § 116b Abs. 2 SGB V (ambulante spezialfachärztliche Versorgung ASV) (Urteilsbegründung).
Az. L 12 KA 39/20: Psychiatrische Institutsambulanz brauche keine gesonderte ärztliche Leitung für die Erbringung ambulanter Leistungen nach § 118 Abs. 1 SGB V (Seufert Law).
Az. L 5 KR 313/10: Die Zahlungspflicht bei der Aufwandspauschale werde durch das Ergebnis der Rechnungsprüfung ausgelöst, nicht durch den Grund (Urteilsbegründung).
Az. S 2 KR 385/21: Der für eine wirtschaftliche Behandlung vom BSG für eine Fallzusammenführung genannte Rahmen von "wenigen Tagen" ist bei 19-tägiger "Beurlaubung" überschritten (Urteilsbegründung).
Bei Haupteingriffen der Kategorie 7 (= kalkulatorische Schnitt-Naht-Zeit ab 120 Minuten) richtet sich die Berechnung von Zuschlagspositionen - auch bei simultan durchgeführten Eingriffen - nach Nr. 4 der Präambel 2.1 Anhang 2 EBM-Ä (Urteilsbegründung).
Az. B 1 KR 37/20 R: Nachberechnungsanspruch des Krankenhauses geht nicht nach § 7 Abs 5 Satz 1 bis 4 PrüfvV 2016 allein wegen Fristablaufes unter (Urteilsbegründung).
Az. B 1 KR 34/20 R: Das Krankenhaus ist von einer rechnungskorrigierenden Nachkodierung in Umsetzung eines MDK-Prüfgutachtens nach PrüfvV nicht ausgeschlossen (Urteilsbegründung).
Az. L 4 KR 545/18: Keine Ausschlussfrist bei Nachkodierung in Umsetzung des MDK-Prüfergebnisses oder außerhalb des Prüfgegenstandes (Urteilsbegründung).
Az. L 12 KA 37/20 KL: Schiedsspruch zur Vergütung von Leistungen von Hochschulambulanzen (Urteilsbegründung).
Az. L 4 KR 582/16: Die 6-Wochen-Frist beginnt bei der Überprüfung unterbliebener Fallzusammenführung erst bei Eingang der zweiten Abrechnung zu laufen (Urteilbegründung).
Streit um Vergütung: Aus für rheumatologische Hochschulambulanz in Bad Abbach (Ärztezeitung).
Az. B 1 KR 24/20 R, B 1 KR 32/20 R, B 1 KR 34/20 R, B 1 KR 37/20 R, B 1 KR 39/20: Nachkodierung in Umsetzung des MDK-Prüfergebnisses oder außerhalb des Prüfgegenstandes zulässig (Terminbericht 19/21).
Az. B 1 KR 24/20 R, B 1 KR 32/20 R, B 1 KR 33/20 R, B 1 KR 34/20 R, B 1 KR 37/20 R, B 1 KR 39/20 R, B 1 KR 42/20 R: Fällt eine nicht verwirkte oder verjährte Nachforderung nach § 7 Abs 5 Satz 2 PrüfvV 2014 unter eine materiell-rechtliche Ausschlussfrist? (Terminvorschau 19/21).
Az. B 1 KR 25/20 R: BSG ermöglicht Erprobung noch nicht anerkannter (individueller) Heilmethoden im Rahmen einer Krankenhausbehandlung (Medizinrecht Aktuell).
Az. L 4 KR 226/18: Die Kodierung des OPS 8-980 statt des OPS 8-98f (Aufwendige Intensivmedizinische Komplexbehandlung) stellt keinen augenfälligen Kodierfehler dar (Urteilsbegründung).
Bei der Belegarztanerkennung liege die Erreichbarkeitsgrenze zum Krankenhaus bei 30 Minuten (KMH-Medizinrecht).