Hessische Sozialgerichte arbeiten jetzt digital
Hessische Sozialgerichte jetzt mit elektronischen Verfahrensakten / KI erstellte Klagen erwartet (Frankfurter Rundschau).
Hessische Sozialgerichte jetzt mit elektronischen Verfahrensakten / KI erstellte Klagen erwartet (Frankfurter Rundschau).
Streit um Klinikabrechnungen belastet die Sozialgerichte in Hessen / Ein Viertel der Verfahren aus dem Krankenversicherungsrecht (Hessenschau).
Az. L 8 KR 247/20: Entlassung zur Einstellung einer präoperativ festgestellten Hypertonie führt bei anschließender Aufnahme zur Operation nicht zur Fallzusammenlegung (Urteilsbegründung).
Az. L 8 KR 383/21: Die Behandlung einer Teilruptur der Supraspinatussehne mittels des Arthrex-Apollo-Systems stellt keine Rekonstruktion der Rotatorenmanschette (OPS 2017: 5-814.4) dar (Urteilsbegründung).
Az. S 20 KR 8/19: Der Einsatz des Apollo-Plasmafeld-Verfahren habe durch die Verödung und Versiegelung eine Rekonstruktion der Supraspinatussehne bewirkt, was mit dem OPS 5-814.4 zu kodieren sei (Urteilsbegründung).
Az. L 1 KR 565/18: Halluzinosen, die in Verbindung mit einer Parkinson-Demenz auftreten, seien gemäß Exklusivum regelmäßig nicht mit einem Kode aus F06 kodierbar, sofern sie diagnostisch nicht abgrenzbar seien (Urteilsbegründung).
Az. L 8 KR 722/18: Strukturmerkmale intensivmedizinischer Komplexbehandlung versus Radiologiekooperation? (BDO Legal).
Az. L 8 KR 202/18: Die Abrechnung einer vorstationären Pauschale ohne Vorliegen einer Einweisung ist auch bei der Verdachtsdiagnose Angina pectoris und Notarztbegleitung nicht zulässig (Urteilsbegründung).
Az. B 1 KR 18/20 R: Verstoß gegen das Qualitätsgebot bei Durchführung einer transvaskulären Aortenklappen-Implantation (TAVI) 2013 in einem Krankenhaus ohne herzchirurgische Fachabteilung (Urteilsbgeründung).
Az. S 18 KR 134/18: Die alleinige Therapieempfehlung zur Absetzung von Azathioprin ohne weitere Diagnostik begründe keinen besonderen (?) Aufwand i.S. der Nebendiagnosendefinition (LSG-Urteil unter L 8 KR 158/19) (Urteilsbegründung).
Az. S 18 KR 126/18: Eine Nachforderung nach Schlussrechnung für Krankenhausbehandlung (hier: Umsetzung eines MDK-Gutachtens) ist bis zum Ablauf des folgenden vollen Kalenderjahrs regelmäßig nicht verwirkt (Urteilsbegründung).
Az. S 18 KR 625/15: Als erforderliche Behandlungsalternative konnte der Einsatz von Dibotermin alfa zur Osteoinduktion bei Wirbelsäulen-non-union 2011 mit dem OPS 6-003.40 kodiert und als Zusatzentgelt abgerechnet werden (Urteilsbegründung).
Az. S 18 KR 409/16: Als erforderliche Behandlungsalternative konnte der Einsatz von Dibotermin alfa zur Osteoinduktion bei Wirbelsäulen-Revisions-OP nach Schraubenlockerung auch ohne LT-Cage 2012 mit dem OPS 6-003.40 kodiert und als Zusatzentgelt abgerechnet werden (Urteilsbegründung).
Az. L 8 KR 722/18: Die Durchführung eines medizinischen Verfahrens im eigenen Klinikum durch klinikfremde Ärzte im gleichen Gebäude entspricht nicht den Strukturmerkmalen des OPS 8-98f (hier: Diagnostik durch eine im Klinikum angesiedelte Radiologie-Praxis) (Urteilsbegründung).
Az. L 8 KR 32/19: Die Abrufbarkeit mit zeitlicher Verzögerung von 30 Minuten kann der 24-stündigen Verfügbarkeit nicht gleichgesetzt werden (hier: Akut-PTCA i.R. einer Kooperation und Kodierung des OPS 8-98f.41) (Urteilsbegründung).
Az. L 8 KR 158/19: Zu den das Patientenmanagement beeinflussenden therapeutischen Maßnahmen i.S. der Nebendiagnosendefinition der DKR gehört auch das Absetzen einer Medikation (D90, Azathioprin) vor einer Operation (Urteilsbegründung).
Az. L 8 KR 222/19: Die neue Hypertonus-Behandlungsmethode der renalen Denervation entsprach 2013 nicht dem gesicherten Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse und dem Qualitütsgebot (Urteilsbegründung).
Az. L 1 KR 364/19: Bei einer therapeutischen Drainage (8-148.0) fließt Sekret über ein mittels Punktion eingebrachtes Schlauchsystem, bei einer therapeutischen Punktion (8-153) direkt durch die verwendete Hohlnadel (Urteilsbegründung).
Az. L 8 KR 173/19: § 7 Abs. 5 PrüfvV beziehe sich auf Korrekturen oder Ergänzungen des Datensatzes während der Prüfung durch den MDK und stehe einer späteren Korrektur einer Schlussrechnung nicht entgegen (Urteilsbegründung).
Das BSG zur Natur des § 7 Absatz 2 Satz 3 und 4 PrüfvV (2014) (Medizinrecht Aktuell).
Az. B 1 KR 24/20 R: Ausschlussfristen der Prüfverfahrensvereinbarung neu bewertet (Urteilsbegründung).
Az. B 1 KR 32/20 R: Für die Beurteilung der Voraussetzungen des streitigen Vergütungsanspruchs finden nur die Unterlagen keine Berücksichtigung, die der MDK konkret angefordert, das Krankenhaus indes nicht fristgerecht vorgelegt hat (Urteilsbegründung).
Az. B 1 KR 18/20 R: Die Durchführung einer transvaskulären Aortenklappen-Implantation (TAVI) in einem Krankenhaus ohne herzchirurgische Fachabteilung verstieß 2013 gegen das Qualitätsgebot (Terminbericht 33/21).
Az. B 1 KR 18/20 R: BSG zum Versorgungsauftrag für TAVI-Interventionen ohne eigene Fachabteilung Herzchirugie (Terminvorschau 33/21).
Az. B 1 KR 24/20 R, B 1 KR 32/20 R, B 1 KR 34/20 R, B 1 KR 37/20 R, B 1 KR 39/20: Nachkodierung in Umsetzung des MDK-Prüfergebnisses oder außerhalb des Prüfgegenstandes zulässig (Terminbericht 19/21).
Az. B 1 KR 24/20 R, B 1 KR 32/20 R, B 1 KR 33/20 R, B 1 KR 34/20 R, B 1 KR 37/20 R, B 1 KR 39/20 R, B 1 KR 42/20 R: Fällt eine nicht verwirkte oder verjährte Nachforderung nach § 7 Abs 5 Satz 2 PrüfvV 2014 unter eine materiell-rechtliche Ausschlussfrist? (Terminvorschau 19/21).
Az. L 8 KR 722/18: Zur Strukturvoraussetzung der intensivmedizinischen Komplexbehandlung (Medizinrecht Saarland).
Az. L 8 KR 731/18: Kein Stellvertreter für fachärztliche Behandlungsleitung - Urteilsbegründung (Medizinrecht RA Mohr).
Jahresbilanz der hessischen Sozialgerichtsbarkeit (Pressemitteilung).
Az. L 8 KR 173/19: Kein Verbot der Nachkodierung (Medizinrecht Saarland).
Az. B 1 KR 16/20: Für die Kodierbarkeit der aufwendigen intensivmedizinischen Komplexbehandlung (hier: OPS 8-98f.40) bedarf es der 24-stündigen Verfügbarkeit der Akut-PTCA mit interventionellem Kardiologen im eigenen Hause (Urteilsbegründung).
Az. B 6 A 1/20 R: Vertrag zur Besonderen Versorgung nach § 140a SGB V - ambulante Operationen - häusliche Krankenpflege sei rechtlich nicht zu beanstanden (Terminbericht 3/21).
Laborleistungen können Teil einer Notfallbehandlung im Krankenhaus sein (Solidaris).