Fiktives wirtschaftliches Alternativverhalten ist kein Grund mehr für Fallzusammenführungen
Fiktives wirtschaftliches Alternativverhalten ist kein Grund mehr für Fallzusammenführungen (Kaysers Consilium, PDF, 122 kB).
Fiktives wirtschaftliches Alternativverhalten ist kein Grund mehr für Fallzusammenführungen (Kaysers Consilium, PDF, 122 kB).
Az. B 1 KR 11/22 R: Krankenkasse muss bei verweigerter MBEG keine Aufwandspauschale zahlen (Urteilsbegründung).
Az. B 1 KR 10/22 R: Die Voraussetzungen einer Fallzusammenführung nach der Fallpauschalenvereinbarung 2019 lagen nicht vor (Terminbericht 16/23).
Az. B 1 KR 14/22 R: Der Vergütungsanspruch des Krankenhauses war durch landesvertragliche Aufrechnungsbeschränkung legitimiert / Krankenkassen ziehen Revision in Parallelverfahren B 1 KR 32/21 R, B 1 KR 5/22 R, B 1 KR 38/22 R und B 1 KR 42/22 R zurück (Terminbericht 16/23).
BSG verhandelt zu landesrechtlichem Aufrechnungsverbot in Thüringen, NRW und Hamburg sowie zur Fallzusammenlegung wegen fiktiven wirtschaftlichen Alternativverhaltens (Terminvorschau 16/23).
Az. B 1 KR 11/22 R: Der Anspruch auf Zahlung einer Aufwandspauschale scheidet aus, wenn das Krankenhaus durch eine Pflichtverletzung das Prüfverfahren veranlasst (Terminbericht 07/23).
Az. B 1 KR 11/22 R: Berechtigt die datenschutzrechtliche Weigerung, auf Anfrage eine medizinische Begründung abzugeben, die Krankenkasse zur Nichtzahlung der Aufwandspauschale? (Terminvorschau 07/23).
Fiktives wirtschaftliches Alternativverhalten: BSG wird entscheiden (BDO Legal).
Az. B 1 KR 11/22 R: Voraussichtliche Verweildauerüberschreitung nicht angezeigt, trotzdem Anspruch auf Aufwandspauschale? (Bundessozialgericht).
Dem schrankenlosen Begehren der Kostenträger nach wirtschaftlichem Alternativverhalten wurde für den Moment Einhalt geboten (Med-Juris).
Az. B 1 KR 30/20 R: Auch ein unklarer Versicherungsstatus führt bei Notfallbehandlung zur Leistungspflicht der AOK (Urteilsbegründung).
Az. B1 KR 30/20 R: Krankenkasse muss Kosten für stationäre Krankenhausbehandlung eines Asylbewerbers tragen (Urteilsbegründung).
Az. B 1 KR 16/21 R: Es ist Obliegenheit des Krankenhauses, die aus seiner Sicht zur Erfüllung des konkreten Prüfauftrags erforderlichen Unterlagen nach kursorischer Durchsicht zu ergänzen (Urteilsbegründung).
Az. B 1 KR 9/21 R: Nach der PrüfvV 2014 sind nachgereichte Behandlungsunterlagen im Verfahren durch eine materielle Ausschlussfrist präkludiert (Urteilsbegründung).
Az. L 5 KR 145/21 B ER: Der Medizinische Dienst kann die Prüfquote von 5% in 2020 bei auffälliger Rechnungslegung (< 20% unbeanstandet) überschreiten (Urteilsbegründung).
Az. B 1 KR 16/21 R: Krankenhaus muss die aus seiner Sicht zur Erfüllung des konkreten Prüfauftrags erforderlichen Unterlagen nach kursorischer Durchsicht ergänzen (Terminbericht 42/21).
Az. B 1 KR 9/21 R: Wurde die Frist zur Vorlage der angeforderten Unterlagen versäumt? (Terminbericht 42/21).
Az. B 1 KR 9/21 R: Enthält die PrüfvV 2014 eine materielle Ausschlussfrist, die Behandlungsunterlagen im Verfahren präkludiert (Terminvorschau 42/21).
Az. B 1 KR 16/21 R: Enthält die PrüfvV 2016 eine materiell-rechtliche Ausschlussfrist für nicht konkret benannte Patientenunterlagen? (Terminvorschau 42/21).
Az. L 10 KR 448/20: Fiktives wirtschaftliches Alternativverhalten zieht Vergütung einer stationären OP in Höhe ambulanter Vergütungssätze nach sich (Med-Juris).
Az. B 1 KR 13/20 R: Spontanatmungsstunden in der Weaning-Periode zählen auch bei nicht erfolgreicher Entwöhnung von der Beatmung (Urteilsbegründung).