Az. S 8 KR 392/18: Die Brust ist ein paariges Organ und insofern rekonstruktiv-chirurgisch auch zu Lasten der Krankenkasse beiderseits wieder herzustellen
Az. S 8 KR 392/18: Die Brust ist ein paariges Organ und insofern rekonstruktiv-chirurgisch auch zu Lasten der Krankenkasse beiderseits wieder herzustellen (Urteilsbegründung).