Vor einer Behandlungsmaßnahme muss eine rechtzeitige Aufklärung erfolgen
Patient muss seine Einwilligung nach Aufklärung wohlüberlegt treffen können: Eine (Sperr-)Frist dazu existiert nicht (Medizinrecht RA Mohr).
Patient muss seine Einwilligung nach Aufklärung wohlüberlegt treffen können: Eine (Sperr-)Frist dazu existiert nicht (Medizinrecht RA Mohr).
Az. 5 U 63/20: Bedenkzeit zwischen Risikoaufklärung und OP-Einwilligung (A&I).
Medizininformatik-Initiative erhält grünes Licht für bundesweite Patienteneinwilligung (Pressemitteilung).