Johanniter-Unfall-Hilfe: Rettungshubschrauber wegen Personalmangel in Kliniken immer wichtiger
Weitere Transportwege für Patienten: Johanniter-Unfall-Hilfe sieht Einsätze mit dem Rettungshubschrauber wichtiger werden (GMX).
Weitere Transportwege für Patienten: Johanniter-Unfall-Hilfe sieht Einsätze mit dem Rettungshubschrauber wichtiger werden (GMX).
Klinikum Leer darf Neurologie mit 30 Planbetten einrichten (NWZ Online).
Az. S 9 KR 721/18: Zur Auslegung des Strukturmerkmals der "halbstündigen Transportentfernung" nach der rückwirkenden Neufassung des OPS 8-98b (Urteilsbegründung).
Das Trierer Sozialgericht hat entschieden, wie die stationäre Behandlung von Schlaganfallpatienten bezahlt wird (SWR).
Australien testet schnelle Ambulanz-Drohne (Golem).
Schlaganfallversorgung: München setzt auf Flying Doctors (Nachrichten-München).
Studie sieht gleichwertige Herzinfarktversorgung in Stadt und Landkreis Wolfenbüttel (Pressemitteilung).
Az. S 12 KR 1865/18: Rückwirkende DIMDI-Klarstellungen: SG München wendet sich an das Bundesverfassungsgericht (BDO-Legal).
Studie bescheinigt einigen Regionen von Sachsen-Anhalt eine schlechte Notfallversorgung (MDR).
Ruppiner Kliniken legen Gutachten zur Stationierung eines Rettungshubschraubers vor (Märkische Oderzeitung).
Az. S 12 KR 1865/18: Rückwirkende Klarstellungen (hier: Komplexcodes 8-98b / 8-550) in den Klassifikationen durch das verfassungskonform? Aussetzung des Verfahrens (Urteilsbegründung).
Az. S 15 KR 2343/18: Die Transportentfernung (Zeit zwischen Rettungstransportbeginn und Rettungstransportende) ist die Zeit, die der Patient im Transportmittel verbringt (Urteilsbegründung).
Az. S 15 KR 2443/18: Halbstündige Transportentfernung meint die Beförderungdauer des Patienten ohne Rüstzeit, Anflugzeit oder sonstige Vorbereitungen in der Rettungskette (Urteilsbegründung).
Az. S 15 KR 2433/18: Nach zutreffender wortlautgetreuer Auslegung ist [gem. OPS 8-981 / 8-98b] unter Transportentfernung die Zeit zu verstehen, die der Patient im Transportmittel verbringt (Urteilsbegründung).
Rettungshilfsfrist in NRW kann nicht immer eingehalten werden (Deutsches Ärzteblatt).
Immer mehr Intensivstationen überlastet - Personaluntergrenzen verschärfen Problem (NDR).
Rettungshubschrauber Christoph 31 wird so oft angefordert wie kein anderer in Deutschland (Berliner Morgenpost).
Krankenhaus Mayen habe Herzpatienten wegen Personalengpasses abgewiesen (ARD).
Drohnenambulanz: Kanton Genf setzt Projekt fort (Watson).
Krankenhaus-Erreichbarkeit in Westfalen Lippe: Lange Fahrzeiten möglich (WDR).
Kinderintensivpflege sei ein Saisongeschäft (Westfälische Allgemeine).
Rettungswache: Die Fahrzeiten zu den Kliniken in Pforzheim, Calw und Bad Wildbad dauern im Durchschnitt eineinhalb bis zwei Stunden... (Schwarzwälder Bote).
Krankenhausversorgung in Deutschland: Flickenteppich historisch gewachsenen Durcheinanders (Deutschlandfunk).
Stellungnahme der DGIIN zum Gutachten der Bertelsmann Stiftung zur Deutschen Krankenhauslandschaft (Pressemitteilung).
Seit der Schließung des Krankenhauses Springe haben sich die Transportzeiten für Notfallpatienten verlängert (Hannoversche Allgemeine).
Längst nicht alle Klagen um Schlaganfallbehandlung erledigt (Süddeutsche Zeitung).
Gerichtsurteil bedroht vorbildliche Akutversorgung des Schlaganfalls weiterhin (Deutsche Schlaganfallgesellschaft).
Luftrettung in Deutschland fast flächendeckend (NDR).
Transportentfernung: Die Kosten der Klagewelle (Medizinrecht Saarland).
Sozialgericht Reutlingen: Krankenkassen klagten massenweise gegen Krankenhäuser (Südwest-Presse).
Es ist nicht nur die Transportzeit - Das "Drip and ship"-Verfahren kostet Zeit / It is more than transportation time only: "Drip and ship" delays endovascular thrombectomy in stroke (Thieme Connect).
Sozialgerichte in Schleswig-Holstein leiden unter Klagewelle der Krankenkassen (Schleswig-Holsteinische Zeitung).
Krankenkassen nehmen 5000 Klagen gegen Krankenhäuser in Schleswig-Holstein unter Vorbehalt zurück (Kieler Nachrichten).
Zu den Aussagen des BSG-Präsidenten: Die Geister, die er rief (Deutsche Krankenhausgesellschaft).
Ergebnisse des Runden Tisches in Rheinland-Pfalz zur Klagewelle der Krankenkassen (Medizinrecht Saarland).
Leistungsfälle bei Rettungsfahrten und Krankentransporten der Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung (GBE-Bund).
Klageflut bei Sozialgerichten: Gemeinsame Erklärung schafft Rechtsfrieden (Ministerium f. Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie des Landes Rheinland-Pfalz).
Krankenhausgesellschaft Rheinland-Pfalz begrüßt die Ergebnisse am Runden Tisch (Pressemitteilung).
Law Wars Episode III: Der Gesetzgeber schlägt zurüük (De legibus).
Mit einer Klagewelle treiben Krankenkassen Kliniken in den Ruin. Sie fordern Millionen bereits gezahlter Honorare zurück (ARD Report Mainz).
AOK Baden-Württemberg verrechnet 900.000 Euro für Schlaganfallbehandlungen mit dem Klinikum des Landkreises Tuttlingen (Schwäbische Zeitung).
Klagewelle der Kassen ist schamlose Geldschneiderei (Deutsche Krankenhausgesellschaft).
Mit dem Rettungswagen durch Mittelbaden... (Badische Neueste Nachrichten).
Krankenkasse will hohe Rückzahlung vom Krankenhaus Püttlingen einklagen (Saarbrücker Zeitung).
Klinikum Worms von Klagewelle durch Krankenkassen betroffen (Lampertheimer Zeitung).
Schlaganfall-Units droht das Aus - AOK-Hessen verrechnet fleißig (Defacto-Magazin).
Krankenkassen gefährden die Schlaganfallversorgung im Landkreis Limburg-Weilburg (Pressemitteilung).
Kleine Anfrage zu Versorgungsgebieten und Einsatzfähigkeit von Rettungshubschraubern (Bundestag).
Selbstbedienung der AOK-Hessen bei Krankenhäusern: AOK-Hessen will Vergütungen der Schlaganfallbehandlung rückwirkend aufrechnen - Ansicht anonymisiertes Faxanschreiben (Klinikverbund Hessen).
Krankenhaus Idar-Oberstein: Schlaganfallversorgung gerettet? Positive Signale von der Landesregierung Rheinland-Pfalz (Rhein-Zeitung).
Schlaganfallversorgung in Deutschland - gemeinsam sind wir stark! / Optimization of Stroke care in Germany - going strong together (Springer).
Urteil des Bundessozialgerichts könnte flächendeckende Versorgung verschlechtern (Deutsche Schlaganfallgesellschaft).
Gesundheitsminister kündigt Überarbeitung der Abrechnungsregelungen für Schlaganfallbehandlung an... (Kieler Nachrichten).
Nach Urteilen des BSG: Bundesgesundheitsministerium habe angeordnet, dass die 30-Minuten-Transportentfernung erst ab Abfahrt des Rettungsmittels greifen solle (Bild-Zeitung).
Klinikum Mannheim soll 24-Stunden-Rettungshubschrauber für Lufttransporte bekommen (Mannheim24).
Urteil zu Transportentfernung bei Schlaganfall-Komplexbehandlung: In NRW drohen Rückforderungen von 350 Millionen Euro (WDR).
Az. B 1 KR 38/17 und B 1 KR 39/17: BSG-Urteile zur neurologischen Komplexbehandlung des akuten Schlaganfalls (BPG Münster).
Pflegepersonal-Stärkungsgesetz - Gegenäußerung der Bundesregierung zur Stellungnahme des Bundesrats (Deutsche Krankenhausgesellschaft).
Az. B 1 KR 38/17 R: Berechnungszeitintervall der höchstens halbstündigen Transportentfernung (neurologische Komplexbehandlung bei Schlaganfall, gem. OPS-Kode 8-98b) beginne mit Ingangsetzen der Rettungskette (Urteilsbegründung).
ANregiomed rechnet mit 23 Mio. Euro Defizit für 2018 - Hohe Rückstellungen wegen BSG-Urteilen notwendig (AnsbachPlus).
Schluss mit Verrechnung - OPS 2019 zur Schlaganfallversorgung und zur geriatrischen Komplexbehandlung lasse hoffentlich keine BSG-Fehlinterpretationen mehr zu... (Das Krankenhaus 10/2018).
Bewährtes und erfolgreiches System der Schlaganfallversorgung werde durch bürokratische Spitzfindigkeiten des Bundessozialgerichtsurteils (Az. B 1 KR 39/17 R) in Frage gestellt (Deutsche Schlaganfallhilfe).
Az. B 1 KR 39/17 R: Neurologische Komplexbehandlung des akuten Schlaganfalls (OPS-Kode 8-98b) - Auslegung des Strukturmerkmals grundsätzliche Erfüllung einer maximal halbstündigen Transportentfernung (Krankenhausgesellschaft Thüringen).
Krankenkassen versuchten, stationäre Versorgungsstrukturen zu hintertreiben (Deutsches Ärzteblatt).
Az. B 1 KR 39/17 R: Rettungstransportbeginn beginnt laut BSG-Urteilsbegründung mit dem Ingangsetzen der Rettungskette (Medizinrecht RA Mohr).
Az. B 1 KR 38/17 R und B 1 KR 39/17 R: Berechnungszeitintervall der höchstens halbstündigen Transportentfernung (gem. OPS-Kode 8-98b) beginnt mit der Entscheidung, ein Transportmittel anzufordern (Medizinrecht RA Mohr).
BSG-Urteil zur halbstündigen Transportentfernung - Katastrophale Folgen für die neurologische Versorgung in Deutschland (Kaysers Consilium GmbH, PDF, 187 kB).
Az. B 1 KR 38/17 R: Urteil des Bundessozialgerichts gefährdet die flächendeckende Schlaganfallversorgung (Deutsche Krankenhausgesellschaft).
Az. B 1 KR 38/17 R: Bundessozialgericht definiert Rettungstransportzeit um (Deutsches Ärzteblatt).