Az. S 1 KR 360/18: Ausschließlich ab Einleitung des MDK-Prüfverfahrens laufe die Frist nach § 7 Abs. 5 der PrüfvV 2015 ohne vorzeitigen Ablauf
Az. S 1 KR 360/18: Ausschließlich ab Einleitung des MDK-Prüfverfahrens laufe die Frist nach § 7 Abs. 5 der PrüfvV 2015 - ein vorzeitiger Ablauf ist nicht vorgesehen (Medizinrecht RA Mohr).