Az. S 15 KR 1107/18: Nach Einholung eines MDK-Gutachtens muss Krankenkasse korrigierte Rechnung eines Krankenhauses zahlen
Az. S 15 KR 1107/18: Nach Einholung eines MDK-Gutachtens muss Krankenkasse korrigierte Rechnung eines Krankenhauses zahlen (Rechtsanwalt Heinemann).