Entgelte von nicht eigenständigen Tageskliniken sind nicht der Bindung an die Grundlohnsumme unterworfen
Az. 3 C 11/21: Veränderungswert nach § 6 KHEntgG für unselbständige Tageskliniken nicht maßgeblich (Seufert-Law).
Az. 3 C 11/21: Veränderungswert nach § 6 KHEntgG für unselbständige Tageskliniken nicht maßgeblich (Seufert-Law).
Nicht coronabedingte Leistungsstrukturveränderungen zahlenmäßig und argumentativ darlegen (Seufert Law).
Das Pflegebudget und seine Verhandlung werden neu justiert (AOK).
Az. B 6 KA 9/21 R: Voraussetzungen und Vergütungspauschale einer Hochschulambulanz (KMH-Medizinrecht).
Klinikverbund Hessen: Kleinteiliges Bürokratiemonster in die Welt gesetzt (Pressemeldung).
Az. L 9 KR 392/20: Die Erbringung von TAVI-Leistungen an Kliniken ohne herzchirurgische Abteilung entsprach schon im Jahr 2014 nicht dem Qualitätsgebot (Urteilsbegründung).
Vorgaben sollen Verhandlungsstau auflösen: Beachtung des Grundsatzes der prospektiven Budgetverhandlung soll durchgesetzt werden (Curacon).
Kurzstatement: BMG erhebt sich zum alleinigen Normgeber (Deutsche Gesellschaft für Medizincontrolling, PDF, 98 kB).
Neue Fristen für Budgetverhandlungen? Tsunamiwarnung aus der Praxis! (Seufert-Law).
Pflegepersonalregelung 2.0 soll 2023 eingeführt werden (Deutsches Ärzteblatt).
Vierte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Regelung weiterer Maßnahmen zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser: Bundesgesundheitsministerium reagiert auf Liquiditätsengpässe der Kliniken (Deutsches Ärzteblatt).
Schiedsstelle Berlin: Refinanzierung des gesamten Personals nach § 18 Abs. 2 Satz 3 BPflV zu tariflichen Personalkosten auch oberhalb der Obergrenze (Seufert Law).
Pflegebudget: Keine faulen Kompromisse! (Das Krankenhaus 05/2022, PDF, 76 kB).
Az: 1 ABR 25/20: Einigungsstelle ist nicht zur Gefährdungsbeurteilung in der Pflege befugt, sondern der Arbeitgeber (Bund Verlag).
Neues zum Pflegebudget (Seufert-Law).
Das Erörterungsverfahren nach § 17c KHG: Ein Gradmesser für das Krankenhausmanagement (Med-Juris).
Schwierige Verhandlungen um Pflegebudget 2020 (Medizinrecht Saarland).
Die neue PrüfvV ab dem 01.01.2022 (Medizinrecht Saarland).
Übergangspflege im Krankenhaus: Der neue § 39e SGB V - eine Regelung ohne Inhalt? (Voelker Gruppe).
Muss das Krankenhaus Demmin ums Überleben kämpfen? (Nordkurier).
Beschluss der Schiedsstelle zur neuen Prüfverfahrensvereinbarung (D+B Law, PDF, 277 kB).
Az. L 12 KA 37/20 KL: Schiedsspruch zur Vergütung von Leistungen von Hochschulambulanzen (Urteilsbegründung).
Pflegebudget 2020: Rückwirkende Veränderung der rechtlichen Rahmenbedingungen (Solidaris).
Neues zum Pflegebudget! Von den Schiedsstellen Bremen und Baden-Württemberg liegen neue Entscheidungen zur Finanzierung der Pflege vor (Seufert-Law).
Festsetzung der neuen Prüfverfahrensvereinbarung 2021 (PPP-Rechtsanwälte).
Az. 13 S 308/19: Festsetzung einer "gemeinsamen Einrichtung" im Rahmen der Krankenhauspflegesätze bedingt auch Versorgungsauftrag (Landesrecht Baden-Württemberg).
Änderungen zum Pflegebudget im GVWG (Das Krankenhaus 06/2021).
Schiedsstelle Baden-Württemberg: Refinanzierung des (gesamten) Personals nach § 18 Abs. 2 Satz 3 BPflV zu tariflichen Personalkosten auch oberhalb der Obergrenze (Seufert-Law).
Asklepios zur Entscheidung der Schiedsstelle Brandenburg: Rückwirkende Änderungen am Pflegebudget sind verfassungswidrig (Pressemitteilung).
Stellungnahme der Deutschen Krankenhausgesellschaft zu den Änderungsanträgen zum Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) (DKG, PDF, 433 kB).
Schlichtungsstelle Westfalen-Lippe: Bettenaufstockung in vorhandener Fachrichtung führt zu Befreiung vom Fixkostendegressionsabschlag FDA (SchSt-KHG 03/20 vom 26. April 2021) (Seufert Rechtsanwälte).
Abschluss des Unterschriftenverfahrens zur 2. Fortschreibung der Ergänzungsvereinbarung zur Übergangsvereinbarung zur PrüfvV (DKG).
Krankenkassen verweigern Pflegebudget: Wenn überhaupt verhandelt wird, zeichnet sich die Anrufung der Schiedsstelle ab (Klinikverbund Hessen).
Klinikverbund Hessen begrüßt kommunales Förderprogramm des Landes Hessen (Pressemitteilung).
Budgetverhandlung nach dem Krankenhauszukunftsgesetz - KHZG regelt wesentliche Sachverhalte (Curacon).
Abrechnungen im Krankenhaus: Worauf man sich verlassen kann (KU 10/2020).
Az. 3 K 8232/18: § 18 Abs. 3 Satz 1 BPflV setzt allein die Unterschreitung der Psych-PV-Vorgaben in 2016 voraus (Seufert Rechtsanwälte).
Coronavirus: Zusatzentgelte für Tests - Krankenhäuser können seit Mitte Juni 52,50 Euro pro SARS-CoV-2-Test abrechnen (AOK Gesundheitspartner).
Neues Zusatzentgelt für Testungen auf das Corona-Virus SARS-CoV-2 (Medizinrecht RA Mohr).
Ergänzungsvereinbarung zur Vereinbarung nach § 26 Abs. 2 KHG über ein Zusatzentgelt für Testungen auf das Coronavirus SARS-CoV-2 im Krankenhaus vom 05.06.2020 (DKG).
Beschluss der Schiedsstelle zum Zusatzentgelt Test: Sachgerechte Festsetzung der Kosten für Tests ermöglicht Umsetzung der Corona-Strategie (Deutsche Krankenhausgesellschaft).
Zweites Pandemie-Gesetz Bundestag-Drucksache 19/19216 (Medizinrecht RA Mohr).
Schlichtungsausschuss Bund mit neuem Vorsitzenden (Schlichtungsausschuss Bund).
Az. 3 C 28.17: Ein Krankenhaus hat einen Anspruch auf Preisausgleich für NUB-Entgelte nach § 15 Abs. 3 KHEntgG, auch wenn die NUB-Entgelte erstmals in einem Pflegezeitraum unterjährig festgesetzt / vereinbart wurden (Medizinrecht RA Mohr).
Schreibt das Krankenhaus Kirn bald schwarze Zahlen? (Allgemeine Zeitung).
Finanzierung der Hochschulambulanzen - Verbesserungen erkennbar, aber noch keine auskömmliche Finanzierung (Verband der Universitätsklinika, PDF, 237 kB).
Das Jahr 2020 wird für viele Krankenhäuser schwierig werden (Deutsches Ärzteblatt).
Az. 3 C 28.17: Bundesverwaltungsgericht bestätigt Zahlbetragsausgleich für erstmals im Vereinbarungszeitraum vereinbarte NUB (Seufert-Law).
Kabinettsentwurf MDK-Reformgesetz (Curacon).
Az. L 11 KR 1859/18: Der im OPS-Kode 2016 8-98f (Aufwendige intensivmedizinische Komplexbehandlung) verwendete Begriff der Blutbank trifft zu, wenn das Krankenhaus über ein Blutdepot iSv § 11a Transfusionsgesetz (TFG) verfügt (Urteilsbegründung).
PpUG-Sanktions-Vereinbarung und die Auswertung der Einhaltung der Pflegepersonaluntergrenzen im 1. Quartal (BDO Legal).
PpSG: Ausgliederung der Pflegepersonalkosten könnte 2020 Liquiditätsprobleme beim Übergang zu Pflegebudgets schaffen (Deutsches Ärzteblatt).
Mutige Reformvorschläge zum MDK - Gesetz bietet Potential für eine neue Vertrauenskultur (Arbeitsgemeinschaft Kommunaler Großkrankenhäuser).
Schiedsstellenverordnung zum Pflegeberufegesetz erlassen (Pressemitteilung).
PpUG-Sanktions-Vereinbarung - finale Fassung (InEK, PDF, 243 kB).
Bundesschiedsstelle benennt Sanktionen bei Nichteinhalten der Pflegepersonaluntergrenzen (Bibliomed Pflege).
Paradigmenwechsel bei der NUB-Vereinbarung: Nutzen nicht mehr zu prüfen! (Seufert-Law).
Az. W 8 K 16.1284: Durch die Umwandlung von Beleg- in Hauptabteilungen entstehen keine Mehrleistungen i.S.v. § 4 Abs. 2a KHEntgG (Seufert Rechtsanwälte).
Ausnahmezustand am Sozialgericht Hamburg wegen Klagewelle (Hamburger Abendblatt).
Az. 3 C 22.16: Bundesverwaltungsgericht zur Kalkulation von Entgelten nach § 6 KHEntG (Seufert Rechtsanwälte).
Az. 5 K 1826/17: Reichweite des Versorgungsauftrages (Urteilsbegründung).
Az. 1 L 10/17: Geriatrische frührehabilitative Komplexbehandlung 8-550 stelle eine allgemeine Krankenhausleistung der Frührehabilitation bei akutstationärer Behandlung dar (Medizinrecht RA Mohr).
Saarländische Krankenhausgesellschaft zeigt Verärgerung über Investitionskostenfinanzierung und fordert Gesundheitsministerium zu aufsichtsrechtlichen Maßnahmen gegenüber der IKK Südwest auf (Pressemitteilung).
Az. 1 L 10/17: Die geriatrische frührehabilitative Komplexbehandlung ist eine Standard-Behandlungsleistung eines Geriatriezentrums und nicht über Zuschläge (nach § 17 b Abs. 1 S. 4 KHG) zu finanzieren (Urteilsbegründung).
Notfallstufenkonzept: Offenbar Einigung auf Zuschläge für die Teilnahme an der Notfallversorgung - Jährlich 150 Tsd. Euro f. Basisnotfallversorgung (Stufe 1), 450 Tsd. Euro f. erweiterte Notfallversorgung (Stufe 2) und 700 Tsd. Euro f. die umfassende Notfallversorgung (Stufe 3) (Deutsches Ärzteblatt).
Az. 3 C 22.16: Festsetzung krankenhausindividueller Entgelte durch die Schiedsstelle (Urteilsbegründung).
Pflegepersonaluntergrenzen - Aufgrund einer ministeriellen Verordnung im Rahmen einer Ersatzvornahme werden ab dem 1. Januar 2019 in pflegesensitiven Bereichen der Krankenhäuser Pflegepersonaluntergrenzen gelten, die vom 2. Quartal 2019 an auch sanktionsbewehrt sein werden (Das Krankenhaus 11/2018).
Az. 13 A 673/16: Krankenhausentgeltrechtliche Zentrumseigenschaft (hier: Abrechnung Zentrumszuschlag) der Kinderonkologie einer Universitätsklinik auch ohne Feststellungsbescheid bejaht (Medizinrecht-Aktuell).
Festsetzung von Krankenhauspflegesätzen: Neonatologische Satellitenstationen sind schon wegen ihrer regelbeispielhaften Benennung in § 1 Abs. 5 VBE 2016 grundsätzlich als besondere Einrichtungen i.S.d. Vorschrift anzusehen (Urteilsbegründung).
Pflegepersonaluntergrenzen - Verordnung (PpUGV) (Quaas & Partner).
Az. 10 K 5776/16.F: Trans-Katheter Aortenklappenimplantationen (TAVI) sind dem Fachgebiet Innere Medizin (Kardiologie) zuzurechnen (Medizinrecht RA Mohr).
Anspruch auf Entlassmanagement bei von Krankenkasse genehmigter stationärer Rehabilitation (Pressemitteilung).
Landesbasisfallwert f. Hessen i.H.v. 3.444,53 EUR ohne Ausgleiche nach Schiedsstellenentscheid mit voraussichtlicher Abrechenbarkeit des Zahl-BFW i.H.v. 3.644,67 ab 01.09.2018 (VdEK).
Uniklinik Magdeburg: Krankenkassen müssen Modernisierung der Herzmedizin voll bezahlen (Volksstimme).
Notfallstufenkonzept: Der Abschlag muss weg (Das Krankenhaus 06/2018).
Gutachten zur verfassungsrechtlichen Legitimation des Gemeinsamen Bundesausschusses:
- der Universität Augsburg (Bundesministerium f. Gesundheit, PDF, 2,1 MB).
- der Universität Regensburg (Bundesministerium f. Gesundheit, PDF, 1,5 MB).
- der Universität Halle-Wittenberg (Bundesministerium f. Gesundheit, PDF, 3,5 MB).
Bundesregierung: Zentrenfinanzierung sei nach Kündigung der Zentrumsvereinbarung nicht gefährdet (Ärztezeitung).
Az. 7 A 11357/17.OVG: Konkrete Abrechnungsvoraussetzungen (hier: Wirbelsäulenkathetertechnik nach Racz) bedeutungslos für rechtmäßig vereinbartes Erlösbudget (Medizinrecht RA Mohr).
Az. S 14 KR 207/17: Der Übergangszeitraum für den Ausnahmetatbestand personelle Neuausrichtung gemäß Mindestmengen-Regelung beginnnt mit dem auf die Einstellung des entsprechenden Chefarztes folgenden Jahr (Medizinrecht RA Mohr).
Az. B 1 KR 17/17 R: NUB-Vereinbarung vs. Qualitätsgebot (Lungencoils) (Seufert Rechtsanwälte).
Schiedsstelle Hessen zur Umsetzung des Fixkostendegressionsabschlages FDA (Medizinrecht RA Mohr).
Az. B 1 KR 17/17 R: Implantation von endobronchialen Nitionolspiralen als Lungenvolumenreduktionsspulen (Coils) sei 2013 nicht zu vergütende experimentelle Behandlungsmethode gewesen (Medizinrecht RA Mohr).
Az. S 22 KR 455/15: Geriatrische frührehabilitative Komplexbehandlung (OPS-Kode 8-550) setze nicht den planerischen Ausweis einer Fachabteilung Geriatrie oder eines Geriatriezentrums voraus (Medizinrecht RA Mohr).
Rasante Veränderung der Krankenhauslandschaft: Schließungen drohen in Bayern und Baden-Württemberg (Ärztezeitung).
Schiedsstelle Baden-Württemberg spricht Anspruch nach § 18 Abs. 3 Satz 1 BPflV zu und setzt Anlage 1 nach Psych-Personalnachweis-Vereinbarung für 2017 fest (Seufert Rechtsanwälte).
Keine Einigung auf Landesbasisfallwert 2018 - Krankenkassen und Hessische Krankenhausgesellschaft treffen sich vor der Schiedsstelle (Pressemitteilung).
Schiedsstelle entscheidet über Vergütung sozialpsychiatrischer Leistungen (Deutsches Ärzteblatt).
Az. 7 K 7023/15 und 7 K 7140/15: VG Köln bejaht Möglichkeit einer teilweisen Genehmigung sowie Versagung von Schiedsstellenfestsetzungen (Seufert Rechtsanwälte).
Ermittlung von Personaluntergrenzen: Datenbasis für Pflege unzureichend - Abrechnungsdaten der Kliniken seien DRG-durchseucht (Ärztezeitung).
Pflegezuschlag nach § 8 Abs. 10 KHEntgG stehe allen Krankenhäusern zu, die das KHEntgG anwenden (Medizinrecht RA Mohr).
Neuregelung: Zwischen Donau und Bodensee drohen offenbar Engpässe bei der Geburtshilfe (Schwäbische Zeitung).
Krankenkassen blockieren mit ihrer Vertragskündigung die Spezialisierung durch Zentren (Deutsche Krankenhausgesellschaft).
Wo Zentrum draufsteht, soll auch Zentrum drin sein - Krankenkassen kündigen Zentrenfinanzierung (Deutsches Ärzteblatt).
Kreißsaal-Roulette (Süddeutsche Zeitung).
Operateure seien Handwerker in der Gesundheitsbranche: Festsetzen einer Mindestmenge habe seine Tücken (Apotheken Umschau).
Schiedsstelle: Freiberufliche Hebammen erhalten mehr Geld und weniger Freiheiten (DocCheck).
Beschluss der Schiedsstelle: Bei der Verhandlung zur Budgetfindung ist die Summe der Bewertungsrelationen nicht wegen eines vermuteten MDK-Prüfungspotentials zu kürzen (Medizinrecht RA Mohr).
Newsletter zum Gesundheitsrecht (Quaas & Partner Anwaltskanzlei).
Landesbasisfallwert 2017 für Nordrhein-Westfalen steigt nach Schiedsverfahren um 2,34 Prozent auf 3355 Euro (Pressemitteilung).
Az. 3 C 17.15: Ergebnisse von Strukturprüfungen sind i.R. einer Schiedsstellenfestsetzung nur bei evidenten Abrechnungsfehlern zu berücksichtigen (Seufert Rechtsanwälte).