Klärung der Kodiervoraussetzungen für die Gabe von Dibotermin
Gabe von Dibotermin: Krankenhaus verzweifelt an nicht begründeten MD-Gutachten mit Prüfquotenerhöhung und ruft Schlichtungsausschuss an (InEK, PDF, 131 kB).
Gabe von Dibotermin: Krankenhaus verzweifelt an nicht begründeten MD-Gutachten mit Prüfquotenerhöhung und ruft Schlichtungsausschuss an (InEK, PDF, 131 kB).
Az. B 1 KR 31/21 R: Dem Vergütungsanspruch des Krankenhauses nach Maßgabe der DRG F03E stand die unzutreffend kodierte Hauptdiagnose Q23.0 (anstatt Q23.1) nicht entgegen, trotz vom MDK (unrichtig) geforderter Kodierung der I35.0 (Urteilsbegründung).
Az. B 1 KR 31/21 R: BSG zur Kodierung von Q23.0 (Angeborene Aortenklappenstenose) gegenüber I35.0 (Aortenklappenstenose) (Terminvorschau 22/22).
Zahl ärztlicher Behandlungsfehler in Hessen leicht gesunken (Pressemitteilung).
Schlichtungsausschuss sieht 67 Behandlungsfehler von Ärzten (Die Zeit).
Übersicht aktualisiert: SEG 4-Kodierempfehlungen (MDK) 2020 (Download, PDF, 5,8 MB).
Handlungsbedarf durch Änderungen im Rahmen der Krankenhausabrechnung (Ebner Stolz).
MDK-Reform: Prüfverfahren für auffällige Rechnungen vorläufig neu geregelt (AOK-Gesundheitspartner).
MDK-Reformgesetz: 380 Millionen Euro Strafzahlungen für Kliniken? (Ärztezeitung).
Bundestag beschließt MDK-Reformgesetz - Die 12 wichtigsten Neuregelungen zur Abrechnung (Medizinrecht RA Mohr).
MDK-Reformgesetz: Klage(Welle), die Zweite! (Mazars).
Medizinischer Dienst wird neu aufgestellt (Deutscher Bundestag).
MDK-Reform 2020: Der MDK soll unabhängiger, transparenter und effektiver arbeiten (Solidaris).
MDK-Reformgesetz: Geriater fordern frühzeitige Einbindung von Fachärzten bei Gesetzesänderungen (Deutsche Gesellschaft d. Geriatrie).
6K-Klinikverbundes Schleswig-Holstein sieht das geplante MDK-Reformgesetz kritisch (Kieler Nachrichten).
Kabinett beschließt Entwurf des MDK-Reformgesetzes (Bundesgesundheitsministerium).
Weitaus größerer Teil falscher Rechnungen gehe auf erlösorientiertes Up- oder Falschcoding seitens der Kliniken zurück (AOK-Bundesverband).
BDC-Stellungnahme zum Referentenentwurf für ein MDK-Reformgesetz (Berufsverband Deutscher Chirurgen).
Sozialgerichte für zwingende Schlichtung im Streit um Krankenhausabrechnungen (Deutsches Ärzteblatt).
Eskalationsspirale bei Abrechnungsprüfungen treibe Kosten hoch (Deutsches Ärzteblatt).
Medizinischer Dienst soll unabhängiger, transparenter und effektiver arbeiten - Gesetz für bessere und unabhängigere Prüfungen - Referentenentwurf MDK-Reformgesetz (Bundesministerium f. Gesundheit, PDF, 743 kB).
Az. S 4 KR 21/16: Hauptdiagnose bei palliativmedizinischer Komplexbehandlung eines Tumorpatienten mit Pleuraerguss und entgleistem Diabetes mellitus (Urteilsbegründung).
VKD fordert neutrales Prüfinstitut - Über 96 Prozent der Krankenhausrechnungen korrekt (Pressemitteilung).
Mehr als 96 Prozent aller Krankenhausrechnungen sind korrekt kodiert! (Kaysers Consilium, PDF, 267 kB).
Ausnahmezustand am Sozialgericht Hamburg wegen Klagewelle (Hamburger Abendblatt).
Neuer OPS-Kode 8-718 für Weaning: Mehr Fragen als Antworten! Kodierung des Entwöhnungsprozesses im Jahr 2019 passt nicht zur Definition der Entwöhnung in den DKR 2019 (Kaysers-Consilium, PDF 187 kB).
Neuer OPS-Kode 8-718 für Weaning: Mehr Fragen als Antworten! Kodierung des Entwöhnungsprozesses im Jahr 2019 passt nicht zur Definition der Entwöhnung in den DKR 2019 (Kaysers-Consilium, PDF 187 kB).
Überregulierung und Misstrauensbürokratie im Krankenhaus - Eine systemische Erkrankung? (Das Krankenhaus 06/2018, PDF, 210 kB).
Auslegeregel zur DKR 0201: Erste Entscheidung des Schlichtungsausschusses Bund gemäß § 17c Abs. 3 KHG (Deutsche Krankenhausgesellschaft).
Beschluss / Entscheidung DKR 0201 des Schlichtungsaussschusses vom 4.7.2016 (Download, PDF, 123 kB).
Anstieg um 30%: Sozialgerichtsverfahren in Stuttgart - Viele Auseinandersetzungen um Krankenhausabrechnungen (Stuttgarter Nachrichten).
Stellungnahme im Vorfeld der Fachanhörung des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) zum Krankenhausstrukturgesetz (KHSG) (VdEK, PDF, 320 kB).
Az. B 3 KR 7/14 R: BSG zur Erhebung einer Vergütungsklage nach dem 01.08.2013 bei nicht vorhandenem Schlichtungsausschuss - Zurückverweisung an die Vorinstanz (Urteilsbegründung).
Az. B 3 KR 7/14 R: Vergütungsklagen der Krankenhäuser mit Streitwerten bis EUR 2000 weiterhin zulässig (Seufert Rechtsanwälte).
FAQ-Liste zur Prüfverfahrensvereinbarung (PrüfvV) gemäß § 17c Abs. 2 KHG (Medizinrecht RA Mohr).
Derzeit existiert in Baden-Württemberg noch kein arbeitsfähiger Schlichtungsausschuss nach § 17c Abs. 4 KHG. Folglich können Schlichtungsverfahren im Sinne von § 17c Abs. 4 und 4b KHG in Baden-Württemberg zurzeit nicht durchgeführt werden (Baden-Württembergische Krankenhausgesellschaft).
Az. B 3 KR 7/14 R: Keine Entlastung der Sozialgerichte auf Kosten eines effektiven Rechtsschutzes von Krankenhäusern und Krankenkassen (Bundessozialgericht).
Az. B 3 KR 7/14 R: Klagen auf Vergütung bis zu 2000,00 € sind zulässig, solange kein funktionsfähiger Schlichtungsausschuss nach § 17c Abs. 4 KHG eingerichtet wurde (Medizinrecht RA Mohr).
Az. B 3 KR 7/14 R: BSG zur unterschiedlichen Auffassung über die Kodierung von Nebendiagnosen in der Geburtshilfe und zum Umgang mit nicht vorhandenen Schlichtungsausschüssen (Terminvorschau).
Ab 01.09.2014 Auffangzuständigkeit der Schiedsstellen nach § 18a Abs. 1 KHG für die Schlichtungsverfahren nach § 17c Abs. 4 KHG, sofern diese bis dahin nicht eingerichtet wurden (Drucksache 265/14, PDF, 500 kB).
Ab September 2014 sollen die Aufgaben der Landesschlichtungsausschüsse - soweit bis dahin nicht eingerichtet - kommissarisch wohl durch die Landesschiedsstellen nach § 18a KHG übernommen werden (Bundestag, PDF, 240 kB).
Az. S 41 KR 419/13: Unzulässigkeit der Leistungsklage wegen Nichtdurchführung des Schlichtungsverfahrens (Sozialgerichtsbarkeit).
Schlichtungsausschuss auf Bundesebene nimmt Arbeit auf (GKV-Spitzenverband).
Bagatellfälle: Schlichtungsparalyse (Ärztezeitung).
Schleswig-Holstein: Neue Schlichtungsregelung wird einhgellig kritisiert - Krankenkassen und Krankenhäuser sehen zusätzliche Kosten durch Bürokratie (Krankenhausgesellschaft Schleswig-Holstein).
Krankenhäuser und Krankenkassen lehnen Schlichtungszwang bei strittigen Abrechnungen ab (Rheinpfalz).
Acht NRW-Sozialgerichte 2013 mit 9887 Klage-Eingängen im Bereich der Krankenversicherung Bei weiter fehlendem Schlichtungsausschuss Klage als Vorsichtsmaßnahme (Ärztezeitung).
Lesetipp: Klagen von Krankenhäusern aus der Region Fulda gegen Krankenkassen wegen der Vergütung von stationären Krankenhausbehandlungen lassen Sozialgericht Fulda "absaufen" (Fuldaer Zeitung).
Krankenkassen zahlen nicht - Klagewelle beim Sozialgericht (Ludwigsburger Kreiszeitung).
Lesetipp: Verjährung von Krankenhausforderungen zum 31. Dezember 2013 und die neue Rechtslage (Seufert Law).
Krankenhausabrechnung: Nachrechnen lohnt sich (AOK-Gesundheitspartner, PDF, 290 kB).
Bislang meist noch fehlende Schlichtungsausschüsse: Verjährungshemmung für Alt-Forderungen erwirken (Ecovis).
Beitragsschuldengesetz am 01.08.2013 in Kraft getreten, u.a. mit Einführung eines Schlichtungsverfahrens nach § 17c KHG (neu) für Krankenhausforderungen bis EUR 2000,- (Medizinrecht RA Mohr).