NRW-Aufrechnungsverbot greift unabhängig von der PrüfvV
Az. L 10 KR 377/21 KH: Krankenkasse durfte nach Landesvertrag NRW nicht aufrechnen (Urteilsbegründung).
Az. L 10 KR 377/21 KH: Krankenkasse durfte nach Landesvertrag NRW nicht aufrechnen (Urteilsbegründung).
Az. B 1 KR 14/22 R: Der Vergütungsanspruch des Krankenhauses war durch landesvertragliche Aufrechnungsbeschränkung legitimiert / Krankenkassen ziehen Revision in Parallelverfahren B 1 KR 32/21 R, B 1 KR 5/22 R, B 1 KR 38/22 R und B 1 KR 42/22 R zurück (Terminbericht 16/23).
BSG verhandelt zu landesrechtlichem Aufrechnungsverbot in Thüringen, NRW und Hamburg sowie zur Fallzusammenlegung wegen fiktiven wirtschaftlichen Alternativverhaltens (Terminvorschau 16/23).
Az. S 78 KR 1492/20: Die spinale epidurale gepulste Radiofrequenztherapie ePRF (OPS: 5-039.38) entsprach 2015 nicht dem Qualitätsgebot (Urteilsbegründung).
Az. L 11 KR 556/20: Keine Vergütung für stationäre Krankenhausbehandlung, da eine (schwer abgrenzbare) stationäre medizinische Rehabilitationsbehandlung zu Lasten des Rentenversicherungsträgers indiziert gewesen wäre (Urteilsbegründung).
Az. L 5 KR 752/20: Vorliegend scheitert die vorgenommene Aufrechnung am Bestehen eines Aufrechnungsverbotes (Urteilsbegründung).
Az. L 11 KR 610/21: Ein nicht wirksam erhobene Klage - und damit die begehrte Rubrumsberichtigung - sei unzulässig (Urteilsbegründung).
Az. B 1 KR 17/21 R: Rückverweis an Vorinstanz zur Klärung, auf welche Rechnungskomponenten die PrüfvV und die Präklusionsregeln anwendbar seien (Urteilsbegründung).
Az. B 1 KR 35/22 B: Aus einer formal unorthodoxen Klageerhebung kann nicht abgeleitet werden, dass der Krankenkasse der Klageerhebungswille fehlte (Urteilsbegründung).
Az. S 83 KR 6783/19: Bei Aufrechnung ohne (S)MD-Gutachten verzichtet die Krankenkasse auf die Durchführung des Prüfverfahrens und behauptete Erstattungsansprüche (Medizinrecht Saarland).
Az. S 83 KR 6783/19: Der zur Aufrechnung herangezogene § 9 S. 1 PrüfvV 2014 beinhalte kein Recht zur Aufrechnung bei nicht durchgeführtem Prüfverfahren ohne MDK-Gutachten (Urteilsbegründung).
Az. L 5 KR 170/20: Implantation einer patientenindividuellen CAD/CAM-Knieendoprothese (5-822.91) war unwirtschaftlich gegenüber vorkonfektionierter Knie-Standardendoprothese (Urteilsbegründung).
Az. L 5 KR 448/17: Nachberechnungen bzw. Korrekturen seien nicht möglich, weil der Prüfvorgang mit der Vorlage des Gutachtens zur stationären Leistung ende (Urteilsbegründung).
Az. B 1 KR 17/21 R: Vorinstanz muss Differenzierung vornehmen, auf welche Rechnungskomponenten die PrüfvV und damit eine Präklusionsregelung angewendet werden können (Terminbericht 22/22).
Az. B 1 KR 17/21 R: Sind die erst im Klageverfahren vorgelegten Unterlagen zur Begründung des Vergütungsanspruchs zu berücksichtigen oder präkludiert? (Terminvorschau 22/22).
Az. S 83 KR 43/17: Ablehnung eines Sachverständigen wegen süffisanten und abwertenden Tonfalls (Quaas & Partner).
Az. L 11 KR 472/17: Erforderliche Erschwernisfaktoren sind Voraussetzung für die Vergabe von Aufwandspunkten i.S. des PKMS und des Zusatzentgeltes ZE 130 (hier u.a.: pflegefachliche Erforderlichkeit der Durchführung der Ganzkörperwaschung mit zwei Pflegepersonen) (Urteilsbegründung).
Az. L 10 KR 511/20: Landessozialgericht NRW zu den Kodier- und Dokumentationsvoraussetzungen des OPS-Kodes 8-550 (frührehabilitative geriatrische Komplexbehandlung) (Urteilsbegründung).
Az. L 9 KR 190/18: Beweislastumkehr bei nicht fristgerecht eingeleitetem Prüfverfahren (Quaas & Partner).
Az. S 83 KR 5351/19: Die Kodierung (B-Kode) eines verursachenden Keimes sei dann nicht obligat anzugeben, wenn der Keim bereits im Titel des Primärkodes hinreichend benannt werde (Urteilsbegründung).
Az. S 39 KR 2226/17: Das Krankenhaus muss die Implantation einer patientenindividuell angefertigten Kniegelenkstotalendoprothese gegen den Einbau einer vorkonfektionierten Endoprothese nach dem Wirtschaftlichkeitsgebot abwägen (Urteilsbegründung).